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http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steue...mer/index.html


Keine Verpflichtung zur Angabe der Zollnummer besteht bei

Beteiligten, die nur gelegentlich (nicht mehr als dreimal pro Jahr) Zollanmeldungen abgeben;
den von der Post oder Express- und Kurierdiensten für ihre Kunden abgegebenen Zollanmeldungen, es sei denn, der Beteiligte ist zum Vorsteuerabzug berechtigt und
schriftlichen Zollanmeldungen im Reiseverkehr, es sei denn, der Beteiligte ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.