fyi
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steue...mer/index.html
Keine Verpflichtung zur Angabe der Zollnummer besteht bei
Beteiligten, die nur gelegentlich (nicht mehr als dreimal pro Jahr) Zollanmeldungen abgeben;
den von der Post oder Express- und Kurierdiensten für ihre Kunden abgegebenen Zollanmeldungen, es sei denn, der Beteiligte ist zum Vorsteuerabzug berechtigt und
schriftlichen Zollanmeldungen im Reiseverkehr, es sei denn, der Beteiligte ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Ergebnis 1 bis 4 von 4
Thema: Zollnummer?
Hybrid-Darstellung
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11.03.2008, 10:12 #1




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