Original von Kiki Lamour
... sondern nur in der mitte zerschnitten!!!)
Premiere AGB

4.5 Im Fall einer während des Gewahrsams des Abonnenten eingetretenen und von ihm zu vertretenden Beschädigung oder bei von ihm zu vertretendem Untergang der Smartcard oder eines gemieteten Digital-Receivers/Digital-Rekorders nebst Zubehör hat der Abonnent Schadenersatz zu leisten.
Warum zerschneidest Du das Teil denn auch ?

Gut, jetzt könntest Du Dich mit denen streiten, ob die Plastikkarte 35.- wert ist, aber welcher Anwalt wird dich bei einem solchen pillepalle Betrag mit Freude vertreten ?