Original von cardealer
Original von Waschi.1
Laut Aussage meines Mercedes Verkäufer wäre der Verkäufer verpflichtet gewesen wegen seiner Verifizierung (grosses VW AH)die Schlüsselanzahl beim Kauf zu vermerken. Und mein MB Verkäufer meinte wenn er sowas gemacht hätte wäre min. eine Abmahnung fällig. Ist das so richtig ?
Dann wäre vielleicht hier ein Ansatz Geld vom VW AH einzuklagen..

Es geht im Moment um ca 26K
Die Aussage vom MB Verkäufer halte ich für Unsinn. Bei Neuwagen unterschreibt auch bei uns der Kunde für die Schlüssel.
Das es da aber eine Verpflichtung zu gibt wäre mir neu. Interessanter wäre wo ist der dritte Klappschlüssel?? Ich würde dazu mal den Vorbesitzer fragen. Um das Geld vom Autohaus zu bekommen müssten die ja was mit dem Diebstahl zu tun haben.
Der Einbruchschaden war beim Autohaus als er dort zum Verkauf stand.
Also ist der Vorbesitzer raus. Habe aber mit Ihm telefoniert und er hatte auch 2 x2 Schlüssel. Soll auch die Werksauslieferung sein. Jetzt die Frage warum hat das AH 3 Klappschlüssel gemacht.
Und kann das AH eine Bestätigung erstellen das das FZG mit 3 Klappschlüsseln verkauft wurde weil 3 Monate vorher mal 3 da waren ?
In 3 Monaten kann doch viel mit dem Schlüssel passiert sein.