Zu bedenken ist, dass bei Geschäftsveräußerung dem Veräußerer ein Steuervorteil gewährt wird. Wenn Du selbst kaufst, kannst Du die Investitionen Ebenfalls steuerlich geltend machen.
Weiterhin solltest Du bedenken, dass Du ggf. später Erbschaftssteuer zahlen musst. Gibt es weitere Erben?
Haftung heißt übrigens nicht nur vertragliche Haftung. Auch, wenn ihr mal was verbockt, müsst ihr ggf. haften. Spätestens da wird die GmbH interessant...
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Thema: Geschäftsübernahme
Hybrid-Darstellung
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04.03.2008, 23:13 #1Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988




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