Original von Garfield
Ich dachte immer das es bei den Versicherungen das Teilungsabkommen gibt, also wären das sowieso 50%.

Wird Dir dann eine Höherstufung auch nur zu 50% berechnet, denn sonst hast Du ja nichts davon.
Gehe davon aus, dass die Hochstufung bleibt, ist ja ein KHS. Nur die Rechnung, die von meiner Versicherung gezahlt wurde, muss jetzt nochmals geteilt werden.

Manfred