Meine verwaltungsrechtlichen Kenntnisse halten sich in Grenzen und gelten außerdem nur für Bayern.
Der von Dir geschilderte Fall geht wohl in Richtung Hammerschlagsrecht/Leiterrecht/Schwengelrrecht ( nicht lachen ).

D.h. wenn der NAchbar bastelt und dazu auf Dein Grundstück muss, musst Du das erstmal dulen. Wenns gar so lang dauert und nicht enden will, kann man zumindest Kohle/Miete verlangen. Soweit der Grundsatz - glaub ich