Würde ihn einfach mal genau so ansprechen, so rein Rechtlich, davon halte ich nix, bringt meistens nichts, und man regt sich bloß .
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Thema: Baurechtliche Frage
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22.02.2008, 19:40 #1
Baurechtliche Frage
Folgende Sachlage: ich besitze eine Terrasse, an die ein Nachbarhaus angrenzt. Das Haus wird seit mittlerweile 3 Jahren saniert, dem Bauherrn geht offenbar die Lust aus, nachdem vor einem Jahr das Geld ausgegangen ist.
Nun hat er aber ein riesiges Gerüst an der Hütte, das über meiner Terrasse schwebt und diese quasi unbrauchbar macht. Dreck, Schatten und die ständige Sorge, daß das Ding irgendwann kollabiert.
Nun 2 Fragen: wie lang muß ich so einen Zustand tolerieren (ist mittlerweile 16 Monate installiert, keine Sau arbeitet drauf) und was kann ich dagegen tun?Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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22.02.2008, 19:49 #2Gruss Mario
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22.02.2008, 19:50 #3
Glaub mir, das hab ich schon oft getan. Da kommt immer nur blabla.
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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22.02.2008, 19:53 #4ehemaliges mitgliedGast
Schwierig zu beantworten weil es keine klare Regelungen gibt, wie lange ne Renovierung dauern darf/soll.
Es ist aber ungewöhnlich, daß ein Gerüst so lange steht, da die Mietpreise für die Dinger nicht gerade günstig sind.
Am besten an den Nachbarn herantreten und mal nachhaken wie lange der Spaß noch dauern soll.
Alles andere geht nur mit Gewalt, respektive mit dem Anwalt. Wenn er auf deine Sicherheitsbedenken nicht reagiert, kannst du ja den rechtlichen Weg einschlagen und über das Thema Gefährdung vorgehen. Glaub über die Schiene kommt man am schnellsten weiter, da es hier schnell teuer werden kann und richtig gesichert (also mit Fangnetzen etc.) ist das Teil sicherlich nicht. Hast du Bedenken gegen die Standsicherheit und der Mensch reagiert nicht auf deine Bedenken dann geh rechtlich vor.
Wenn er darauf nicht anspringt hilft wohl nur Anzeige wegen Gefährdung, vor allem wenn das Ding echt etwas marode ist. Kann natürlich sein, daß es auf ein Gutachten hinausläuft, ob das Teil ok ist oder nicht. Aber wenn die Polizei auftaucht und sich das Teil mal anguggt könnte es durchaus sein das der Kunde mal langsam in Bewegung kommt.
Gruß
Alex
EDIT:
Hat er das Gerüst privat aufgestellt oder gehört das ner Firma?
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22.02.2008, 19:55 #5
Meine verwaltungsrechtlichen Kenntnisse halten sich in Grenzen und gelten außerdem nur für Bayern.
Der von Dir geschilderte Fall geht wohl in Richtung Hammerschlagsrecht/Leiterrecht/Schwengelrrecht ( nicht lachen ).
D.h. wenn der NAchbar bastelt und dazu auf Dein Grundstück muss, musst Du das erstmal dulen. Wenns gar so lang dauert und nicht enden will, kann man zumindest Kohle/Miete verlangen. Soweit der Grundsatz - glaub ichGruß, Hubertus
Be excellent to each other!
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22.02.2008, 19:59 #6ehemaliges mitgliedGast
Leiterrecht ist aber nur bedingt anwendbar, da die nur für kurzfristige Arbeiten gilt. Wobei ja "Arbeit" auf ner Leiter erstmal garnicht erlaubt ist.
16 Monate sind nicht kurzfristig, und meiner Meinung nach schon lang über der Duldbarkeit.
Gruß
Alex
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22.02.2008, 19:59 #7
Die Nummer ist difficil: Meine Nachbarin ist/war mit einem Architekten liiert, der den Bau betreut. Insofern bin ich recht sicher, daß das Gerüst an sich fachgerecht ist. Ich weiß auch um den Passus, daß derartige Arbeiten von mir zu dulden sind. Womit ich generell auch überhaupt kein Problem habe - hier wird ständig irgendwas saniert oder umgebaut - auch von mir. Die schwammigen Regelungen reden was von "zügiger" Bauabwicklung, mir ist klar, daß es hier keine gesetzliche regelung geben kann, sondern alles auf den Einzelfall abgestimmt sein muß.
Ich habe der Dame vor ca. 3 Monaten gesagt, daß ich die Terrasse dieses Frühjahr wieder nutzen möchte, habe ihr auch zugesagt, ihr im Bedarfsfall ein paar Handwerker zukommen zu lassen, die gerade für mich was sanieren. Sie meinte, daß sie in 6 Wochen fertig sei - diese 6 Wochen sind in genau 4 Stunden um und es tut sich nix. Mir liegt generell zwar viel an gutnachbarschaftlichem Verhältnis, aber langsam nervts doch mächtig. Die Baustelle wächst sich auch langsam zum Kuriosum aus, mittlerweile wird sogar die lokale Presse darauf aufmerksam und Touristen mokieren sich regelmäßig darüber.
Ach ja: das Gerüst ist nicht auf meinem Grundstück, er muß auch nicht auf mein Grundstück, um zu arbeiten - aber er dürfte das jederzeit, wenn es die Abwicklung beschleunigen würdeBeste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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22.02.2008, 20:00 #8
- Registriert seit
- 20.10.2006
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- 1.277
Da kann ich Dir aus meiner Stukkateurzeit nur sagen, da gibt es die DIN 4420? über das Aufstellen von Arbeits-und Schutzgerüsten, die den Verbau genau regelt. Sicherheiten, Streben, Durchstiege, Leitern, Dübel (Befestigung=ganz wichtig) usw. Wenn Deines Erachtens das Gerüst eine Gefährdung darstellt, dann kann man das beim Ordnungsamt melden, die müssen tätig werden......das war damals sogar bei der Meisterprüfung ein Bestandteil unserer Fachtheorieprüfung
Edit: bei jedem Gerüst ist etwas zu finden, das wird zwar meist ordnungsgerecht aufgestellt, aber dann von den Gewerken einfach umgemodelt, dass es passt.....Spengler, Putzer, Stukkateurusw
Servus,
Andi
Valdez: "......oder 100$ zahlen!"
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22.02.2008, 20:06 #9ehemaliges mitgliedGastOriginal von Donluigi
Ach ja: das Gerüst ist nicht auf meinem Grundstück, er muß auch nicht auf mein Grundstück, um zu arbeiten - aber er dürfte das jederzeit, wenn es die Abwicklung beschleunigen würde
Foto wär evtl nicht schlecht. Dann könnte man eher was sagen.
Gruß
Alex
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22.02.2008, 20:06 #10
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- 2.348
Ich denke, am effektivsten wird das über die finanzielle Schiene gehen, insbesondere, da die Kohle ja knapp zu sein scheint... Also Nutzungsausfall für die Terasse mal großzügig in Rechnung stellen.
Oder kaufen....Viele Grüße,
Eiko.
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22.02.2008, 20:09 #11
Ich wollte die Hütte ursprünglich kaufen, bin aber ganz froh, daß ich es nicht getan habe, da das Ding ein ziemlicher Problemfall war. Frag den Mawal, der kennt die Baustelle auch seit mittlerweile 1.5 Jahren
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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22.02.2008, 20:14 #12ehemaliges mitgliedGast
Wie gesagt, viele Optionen hast du nicht.
Entweder der Tante frist setzen und abwarten.
Oder das Ordnungsamt einschalten und Bedenken wegen der Sicherheit anführen. Am besten wenn eh schon Dreck auf deiner Veranda liegt, wenn Dreck runterfallen kann, dann könnte ja auch was anderes runterfallen.
Oder Nutzungsausfall und Reinigungskosten in Rechnung stellen und mit Klage drohen wenn sie nicht zu Potte kommt.
Wie gesagt, der Zeitraum in der du diese Beeinträchtigung dulden musst ist meiner Meinung nach lang verstrichen. Wenn wir Anwohner so lange mit unserem Gerümpel nerven würden, könnten wir was erleben.
Gruß
Alex
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22.02.2008, 21:15 #13
Hallo Tobias,
ich weiß das löst das Problem nicht, aber wenn die Presse schon aktiv wird: Kannst Du ein Bild einstellen? Das muss ja ein krasser Umbau sein...
Ich selbst habe auch ein Haus von 1896 in Eigenregie 3 Jahre lang umgebaut. Zwischendurch hat mich die Lust auch fast verlassen und die Kosten kamen einem Neubau gleich..."Der größte Erfolg des Zeitgeistes: Alle haben Uhren - niemand hat Zeit!" - Ernst Ferstl
Greets Marc
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22.02.2008, 22:37 #14
Bilder? Sensationsgeile Meute
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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22.02.2008, 22:39 #15
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Verkauf das Gerüst deiner Nachbarin an den Altmetallhändler oder an mobile Handwerker (Deren LKW so groß wie deren Hemmung klein sein muss), nachdem Du Ihr anonym einen Gutschein für eine Kaffeefahrt nach Rüdesheim hast zukommen lassen.
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22.02.2008, 22:48 #16
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Ich würde die Miete mindern!
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22.02.2008, 22:55 #17
Das Lustige ist ja: als Mieter hätte ich es in der Tat sehr einfach, zu reagieren.
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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22.02.2008, 22:57 #18
- Registriert seit
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- 7.940
Das ist in der Tat so. Ärgerlich für dich, so eine Ruine nebenan.
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22.02.2008, 23:59 #19Original von PVH
Hallo Tobias,
ich weiß das löst das Problem nicht, aber wenn die Presse schon aktiv wird: Kannst Du ein Bild einstellen? Das muss ja ein krasser Umbau sein...
Ich selbst habe auch ein Haus von 1896 in Eigenregie 3 Jahre lang umgebaut. Zwischendurch hat mich die Lust auch fast verlassen und die Kosten kamen einem Neubau gleich...
Sie haben Probleme mit ihrer Frau oder ihrem Geschäftspartner?
Call 555-walonskie-01
Sauber, diskret
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23.02.2008, 00:15 #20
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§ 1004 BGB
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