Es reicht auch zu einem Konzi zu gehen, dieser stellt dann die Anfrage bei Rolex.
Und nach meinen Infos ist "im Rahmen einer Revision" falsch, sondern "die Uhr muss vorliegen" also nach Köln eingeschickt werden.
Bye
Marko
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Thema: Rolex Köln
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14.07.2007, 09:33 #1
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Rolex Köln
Habe vorgestern ein Fax nach Köln mit Referenznummer und Seriennummer zur Überprüfung gesendet.
Die Antwort kam telephonisch...
Mitteilung alles o.K. aber seit 03/07 gibts das bei Rolex eigentlich nicht mehr als Service, weder tel. noch schriftlich.
Verifzierungen nur noch im Rahmen einer Revision.
Jetzt frage ich mich;
Beispiel: man kauft eine Uhr ohne Papiere und will überprüfen lassen ob alles in Ordnung ist (z.B. Frei von Rechten Dritter).
Man muss jetzt immer einschicken und eine Revi machen lassen, obwohl diese vielleicht gar nicht nötig ist?
Gruß MarcusMarcus
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14.07.2007, 09:36 #2ehemaliges mitgliedGast
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14.07.2007, 09:37 #3
Ob die Uhr frei von Rechten Dritter ist (was eine Formulierung), kann Rolex auch nicht abschließend bestimmen.
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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14.07.2007, 13:56 #4
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Kaufvertrag machen, Daten kontrollieren beim Kauf und sehen was kommt
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14.07.2007, 19:31 #5Original von barakuda... und will überprüfen lassen ob alles in Ordnung ist (z.B. Frei von Rechten Dritter)....Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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14.07.2007, 19:59 #6ehemaliges mitgliedGast
Unterschaetze nicht die Macht des BITs, Paddy.
It's magic
(Die Frage ist halt wie immer: wer hat die Administratoren-Rechte)
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15.07.2007, 10:27 #7
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Rolex macht sich die Mühe, alle Uhren zu erfassen und Register über abhanden gekommene Uhren zu führen deshalb, weil dem rechtmäßigen Besitzer geholfen werden soll, sein Schätzchen zurückzuerhalten.
Das ehrt Rolex und schützt jeden, dem eine nicht abhanden gekommene Uhr abhanden kommt.
Marko hat deshalb recht, wenn er sagt, die Uhr müsse (wohl von Ausnahmen abgesehen) bei Rolex im Hause vorliegen. Das entspricht auch dem, was man mir bei Rolex auf Anfrage mitgeteilt hat.
Hintergrund dieser Auskunftseinschränkung ist, dass der Besitzer, dem man früher auch am Telefon gesagt hat, eine bestimmte Uhr sei als geklaut bekannt, natürlich nicht gesagt hat: "Oh wie schade, aber jetzt möchte ich dem Recht zur Geltung verhelfen. Wo kann ich die Uhr abgeben?". Nur wenn Rolex die Uhr vorliegt, kann auf sie zugegriffen werden.
Für den Besitzer einer abhanden gekommenen Uhr ist - wenn's 'rauskommt - nicht nur der Kaufpreis, sondern auch die Uhr weg und der Verkäufer wohl oft nicht auffindbar.
Die am Telefon erteilte Auskunft von Rolex hat also in vielen Fällen dem Ganoven geholfen - oder jemandem, der mit diesem Wissen um seine Uhr zu einem wurde... .
Viele Grüße
Oliver
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20.02.2008, 22:25 #8
hoch!
versenden die kölner eigentlich auf eine fax-anfrage mehr nicht den neuesten katalog??? ich warte jetzt schon mehrere wochen .....mfg Christoph
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21.02.2008, 07:46 #9Original von chris01
hoch!
versenden die kölner eigentlich auf eine fax-anfrage mehr nicht den neuesten katalog??? ich warte jetzt schon mehrere wochen .....Gruß Helmut
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21.02.2008, 08:23 #10
Bei mir kam er bei freundlicher Faxanfrage mit wichtigem Briefkopf auch am nächsten Tag
Gruß ElkeIch liebe diese Pepsi
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21.02.2008, 08:30 #11
Die Abfrage bei Rolex wird völlig überbewertet. Lange nicht jede geklaute und gehelhlte Uhr wird dort erfasst - ganz zu schweigen von potenziellen Fehlerquellen, oder, wenn Uhren nicht aus der Liste gelöscht werden, wenn Sie wieder aufgetaucht sind. Ich würde mich niemals darauf verlassen, dass Uhren 100% in Ordnung sind, wenn sie nicht in der Rolex-Liste stehen.
77 Grüße!
Gerhard
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21.02.2008, 08:49 #12
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In der Schweiz ist man wenigstens gegen kostenlose Herausgabe der "abhandengekommenen" Uhr gesichert, wenn man diese auf einem Markt oder im Fachhandel kauft. Allerdings: Quittung mit Warenbezeichnung als Beweismittel aufbewahren. Mit Preis und Nummer der Uhr, auch wenn es bei Vintage mühsam scheinen mag wegen des Bandes.
Das Eigentum des rechtmässigen alten Eigentümers geht aber nicht einfach verloren, er muss nur den Kaufpreis erstatten.
Ob durch Rolex "vermittelt" oder nicht, spielt keine Rolle.
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21.02.2008, 11:29 #13Original von Charles.
In der Schweiz ist man wenigstens gegen kostenlose Herausgabe der "abhandengekommenen" Uhr gesichert, wenn man diese auf einem Markt oder im Fachhandel kauft. Allerdings: Quittung mit Warenbezeichnung als Beweismittel aufbewahren. Mit Preis und Nummer der Uhr, auch wenn es bei Vintage mühsam scheinen mag wegen des Bandes.
Grüße -- Jürgen
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21.02.2008, 18:56 #14
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Original von Ellipirelli
Bei mir kam er bei freundlicher Faxanfrage mit wichtigem Briefkopf auch am nächsten Tag
Gruß Elke
Gruß
Stefan
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21.02.2008, 19:17 #15
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Original von Ellipirelli
Bei mir kam er bei freundlicher Faxanfrage mit wichtigem Briefkopf auch am nächsten Tag
Gruß ElkeWie sieht denn ein wichtiger Briefkopf aus?!? Gerne PN
Gruß,
Marco.
P.S. Mir war eigentlich auch bekannt, dass die Abrufe nicht mehr so ohne Weiteres funktionieren...Gruß
Marco.
„Manchmal ist die Achtung eines anderen einfach ein gegenseitiges Dulden.“
(Cordula Stratmann)
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21.02.2008, 19:21 #16Original von siebensieben
Die Abfrage bei Rolex wird völlig überbewertet. Lange nicht jede geklaute und gehelhlte Uhr wird dort erfasst - ganz zu schweigen von potenziellen Fehlerquellen, oder, wenn Uhren nicht aus der Liste gelöscht werden, wenn Sie wieder aufgetaucht sind. Ich würde mich niemals darauf verlassen, dass Uhren 100% in Ordnung sind, wenn sie nicht in der Rolex-Liste stehen.
Genau Gehard!
Gehen wir einmal davon aus, dass jemand auf irgendeiner Polizeidienststelle seine Uhr als gestohlen bzw. verloren meldet. Fakt ist, dass die Nummer, soweit vorhanden, in den gesamten Schengenstaaten zur Fahndung ausgeschrieben werden muss. Ich glaube aber nicht, dass die Polizeidienststellen, "verpflichtet" sind, die entsprechenden Hersteller zu informieren. Dies könnte nur der Kunde selbst veranlassen. Wenn er es nicht macht, bekommt Rolex Köln keine Nummer übermittelt.
Es bestünde aber die Möglichkeit auf seiner Polizeidienststelle vorzusprechen und die Beamten zu bitten, die entsprechende Nummer zu überprüfen. Bei dieser Vorgehensweise sollte natürlich entsprechende Nachweise (z.B. Kaufvertrag etc.) vorhanden sein. Hatte ich mal in ähnlicher Weise mit einer Fahrgestellnummer eines Motorrades, welches ich erworben hatte, gemacht.Grüße Thomas
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21.02.2008, 19:36 #17Original von Dr. K
Original von Ellipirelli
Bei mir kam er bei freundlicher Faxanfrage mit wichtigem Briefkopf auch am nächsten Tag
Gruß ElkeWie sieht denn ein wichtiger Briefkopf aus?!? Gerne PN
Gruß,
Marco.
P.S. Mir war eigentlich auch bekannt, dass die Abrufe nicht mehr so ohne Weiteres funktionieren...
Gruß ElkeIch liebe diese Pepsi
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