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  1. #21
    Gesperrter User
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    Original von Paco
    Hallo zusammen!
    Habe den Thread gerade mit großem Interesse gelesen.

    Hallo Paco,

    ich frage es mal direkt,damit alle lesen können. Wie hoch sind die Verwaltungskosten einer Stiftung? Schliesslich soll das Vermögen nicht unter die Inflationsrate sinken? Ein Teil der Erträge müsste demzufolge dem Vermögen zufliessen. Gibt es für die Verwaltung feste Sätze? Und wer darf eine Stiftung führen? Anwälte,Notare? Wer kontrolliert und entscheidet über angemessene Honorare? Was,wenn die Stiftungssatzung nicht mehr zeitgemäß ist und dadurch das Vermögen der Stiftung bedroht istBeispiel ist eine Stiftung mit festem Stiftungskapital,ohne Zufluss durch aussen).

    Szenario:
    Mawal stiftet 1 Mio und aus den Zinsen sollen Berliner Parkbänke gestrichen werden. Jetzt nimmt der Anwalt/Verwalter Geld dafür und die Inflation nagt an der Million, die immer weniger wert wird - weil Mawal in die Satzung schrieb "Auf dem Sparbuch anzulegen". De facto würde die Stiftung Minus machen?

    Gruß Gregor


    Sorry Ulrich, aber Du bist ab sofort das Beispiel für Stifter :-))) Stiftest hier ja auch oft genug Verwirrung äähhh..Freude

  2. #22
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von Mawal

    der Spass kostet extrem wenig im Setup und Betrieb...
    dazu kann ich nur aus anwaltlicher Erafhrung sagen: das stimmt nicht....je nach Größenordnung des Kapitals sind die Treuhand- und Verwaltungskosten sogar exorbitant hoch.....

  3. #23
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von Mawal
    oder irgend ein Arsch kopiert Listen und vertickt sie an den BND...


    wirklich sicher sind diese Stiftungen seit etlichen Jahren nicht mehr....
    Richtig. Wenn, dann muß man es so machen, wie einst ein bekannter Medienzar in D (dem man dies übrigens nie nachweisen konnte): Stifter ist zB eine Liechtensteiner AG....deren Aktien wiederum hält eine Company auf den B.V.I. ....... deren Anteile bestehen aus Inhaberaktien, d.h., wer die Anteile just hält, ist Inhaber der Firma (im Gegensatz zu Namensaktien)....... der Name einer natürlichen person taucht nirgends auf....... und die B.V.I. sind seeeeeehr weit weg...... und geben Nullkommanull Auskunft gegenüber deutschen Finanzbehörden......und da bekanntlich auch große internationale Verbrechersyndikate dort ihr Geld parken und waschen, kommt so schnell auch kein geschasster Banker auf die Idee, irgendwelche CD's zu brennen....es sei denn, er ist akut lebensmüde.....

    Aber hier breche ich den Post lieber ab........ sonst gehts ins Eingemachte.......

  4. #24
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    Hallo Gregor!

    Die Beantwortung deiner Fragen sprengt den Rahmen dieses Forums, versuche mich daher mal kurz zu fassen:

    Errichten kann jede natürliche und juristische Person eine Stiftung. Vertreten wird sie vom Vorstand, der im Stiftungsgeschäft bestimmt wird. Die Besetzung ist ebenfalls frei!

    Auch bei der sog. unselbständigen Stiftung kann jede natürliche oder juristische Person Treuhänder sein!

    Die Vermögensanlage kann durchaus problematisch sein. Das Vermögen muss nämlich in seinem Bestand erhalten werden, ob real oder nominal streiten sich die Experten!

    Die Erträge aus der Vermögensverwaltung müssen für die Satzungsmäßigen Zwecke ausgegeben werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit 1/3 der Erträge als Rücklage zu bilden.

    Verwaltungskosten sollten bei einer Stiftungen so wenig wie möglich anfallen. IdR werden kleinere Stiftungen generell ehrenamtlich geführt!
    Grüße

    Peter

  5. #25
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Mega-Interessant, ich lasse das auch gerade anwaltschaftlich prüfen, da ich für den Todes-Fall meine bucklige Verwandtschaft vom Erbe ausschließen will (keine eigenen bekannten Kinder)...
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  6. #26
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Naja, dafür reicht ja wohl ein kernig formuliertes Testament.
    Beste Grüße, Tobias

    Hast Du die Peps noch genommen?

  7. #27
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    Original von Donluigi
    Naja, dafür reicht ja wohl ein kernig formuliertes Testament.

    nope...Pflichtanteil
    Martin

    still time to change the road you're on

  8. #28
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    Original von Donluigi
    Naja, dafür reicht ja wohl ein kernig formuliertes Testament.
    Stimmt! Stiftungsgründung von Todes wegen kann im Testament formuliert werden! Hier müssen allerdings bestimmte Formvorschriften eingehalten werden. Daher ist fachmännischer Rat zu empfehlen auch um Pflichtteilsansprüche zu bedenken!!
    Grüße

    Peter

  9. #29
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Wer darf eigentlich Pflichtanteile beanspruchen, wenn keine bekannten Kinder existieren?
    Beste Grüße, Tobias

    Hast Du die Peps noch genommen?

  10. #30
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    Original von Donluigi
    Wer darf eigentlich Pflichtanteile beanspruchen, wenn keine bekannten Kinder existieren?
    Pflichtteilsberechtigt sind: Abkömmlinge (Kinder, Engel), Ehegatten und Eltern
    Grüße

    Peter

  11. #31
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Engel - schön gesagt
    Beste Grüße, Tobias

    Hast Du die Peps noch genommen?

  12. #32
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
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    Also, der Picasso ist verkauft, das Geld in einer Stiftung angelegt deren Zweck es ist Mawal und seine Abkömmlinge zu unterstützen.

    Nach ein paar Jahren überlegt sich Mawal dass er eine Villa in Potsdam kaufen will, dafür braucht er 5 Mio, die er aber in Deutschland grad nicht hat.

    Wie kriegt er die Stiftungskohle nach Deutschland zurück?


    Beste Grüße,
    Charly

    WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD

  13. #33
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Original von ferryporsche356
    Also, der Picasso ist verkauft, das Geld in einer Stiftung angelegt deren Zweck es ist Mawal und seine Abkömmlinge zu unterstützen.

    Nach ein paar Jahren überlegt sich Mawal dass er eine Villa in Potsdam kaufen will, dafür braucht er 5 Mio, die er aber in Deutschland grad nicht hat.

    Wie kriegt er die Stiftungskohle nach Deutschland zurück?
    Die Stiftung kauft die Hütte...fertig!
    Gruß,

    Michi

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  14. #34
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Original von Donluigi
    Naja, dafür reicht ja wohl ein kernig formuliertes Testament.
    Nun, die Erbschaftssteuer will man natürlich auch optimieren...
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  15. #35
    Gesperrter User
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    Original von Paco
    Original von Donluigi
    Naja, dafür reicht ja wohl ein kernig formuliertes Testament.
    Stimmt! Stiftungsgründung von Todes wegen kann im Testament formuliert werden! Hier müssen allerdings bestimmte Formvorschriften eingehalten werden. Daher ist fachmännischer Rat zu empfehlen auch um Pflichtteilsansprüche zu bedenken!!

    Kein leichtes Unterfangen. Anbei sehr schön erklärt von RA Klaus Wiegand:


    Stiftung und Erbe

  16. #36
    Gesperrter User
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    Original von Paco
    Hallo Gregor!

    Die Beantwortung deiner Fragen sprengt den Rahmen dieses Forums, versuche mich daher mal kurz zu fassen:

    Errichten kann jede natürliche und juristische Person eine Stiftung. Vertreten wird sie vom Vorstand, der im Stiftungsgeschäft bestimmt wird. Die Besetzung ist ebenfalls frei!

    Auch bei der sog. unselbständigen Stiftung kann jede natürliche oder juristische Person Treuhänder sein!

    Die Vermögensanlage kann durchaus problematisch sein. Das Vermögen muss nämlich in seinem Bestand erhalten werden, ob real oder nominal streiten sich die Experten!

    Die Erträge aus der Vermögensverwaltung müssen für die Satzungsmäßigen Zwecke ausgegeben werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit 1/3 der Erträge als Rücklage zu bilden.

    Verwaltungskosten sollten bei einer Stiftungen so wenig wie möglich anfallen. IdR werden kleinere Stiftungen generell ehrenamtlich geführt!


    Danke Paco! Nett von Dir

  17. #37
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    Original von Mostwanted
    Original von Paco
    Original von Donluigi
    Naja, dafür reicht ja wohl ein kernig formuliertes Testament.
    Stimmt! Stiftungsgründung von Todes wegen kann im Testament formuliert werden! Hier müssen allerdings bestimmte Formvorschriften eingehalten werden. Daher ist fachmännischer Rat zu empfehlen auch um Pflichtteilsansprüche zu bedenken!!

    Kein leichtes Unterfangen. Anbei sehr schön erklärt von RA Klaus Wiegand:


    Stiftung und Erbe
    Das stimmt, ein leichtes Unterfangen sicher nicht, aber dafür gibt es ja Experten für die das tägliches Brot ist!
    Grüße

    Peter

  18. #38
    Gesperrter User
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    Wobei ich im Bekanntenkreis einen Fall habe, wo 3 Notare 3 verschiedene Meinungen zu einem Testament haben. Wie gut das ich nix zu vererben habe....

  19. #39
    Junger Moderator zum Mitreisen gesucht Avatar von buchfuchs1
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    Original von Mostwanted
    Wobei ich im Bekanntenkreis einen Fall habe, wo 3 Notare 3 verschiedene Meinungen zu einem Testament haben. Wie gut das ich nix zu vererben habe....

    Den Fall haben wir gerade auch, und ich hab ein ungutes Gefühl und hole jetzt noch eine vierte Meinung ein.
    Dirk


    It is all about the Yummy(Grizzy)

  20. #40
    Freccione Avatar von maut
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    böse, böse manager!

    aber die sache mit dem "europäischen tresor" interessiert mich.

    und die sache mit dem pflichtanspruch im erbfall war mir auch nicht bekannt.
    grüsse,
    niels

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