Ja, im Rahmen der Aussenversicherung.
Kurz gesagt, es wurde ein Behältnis innerhalb eines Gebäudes aufgebrochen. Das erfüllt den Einbruch/Diebstahl Begriff.
Somit zum Neuwert versichert.
Ergebnis 1 bis 20 von 10000
Baum-Darstellung
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02.07.2011, 19:47 #10Benjamin
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