Ist das generell so?
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Hybrid-Darstellung
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02.07.2011, 18:20 #1Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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02.07.2011, 19:47 #2
Ja, im Rahmen der Aussenversicherung.
Kurz gesagt, es wurde ein Behältnis innerhalb eines Gebäudes aufgebrochen. Das erfüllt den Einbruch/Diebstahl Begriff.
Somit zum Neuwert versichert.Benjamin
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02.07.2011, 21:16 #3
Auch wenn das Parkhaus kostenlos ist?

Dachte das geht nur, wenn bezahlt werden muss, da dann ein Mietverhältnis zu Stande kommt.
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02.07.2011, 22:04 #4
Es hat hier nichts mit dem Mietverhältnis zu tun, sondern das sich das Behältnis (das Auto) in einem Gebäude befindet.
Deswegen zahlt auch nicht das Parkhaus, bzw. der Betreiber, sondern die eigene Hausratversicherung.Benjamin
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03.07.2011, 02:50 #5
damals vor der Abholung
1.JPG2.JPG
letzte kritische Blicke
Foto2.jpg
ok paßt
Foto31.JPG
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03.07.2011, 13:20 #6
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