Sorry, wenn ich mich mal "einmische" obwohl ich die Seite zwei nicht mehr gelesen habe.
Grundsätzlich gilt: Da es sich maximal um eine Ordnungswidrigkeit handeln kann (wenn überhaupt), wird sich eine "Schuldfrage" diesbezüglich niemals stellen. Ordnugswidrigkeiten können auch "fahrlässig" begangen werden.
Abschleppen kann im Prinzip Jeder Jeden. Hier gilt: "Wer die Musik bestellt-bezahlt sie auch!" Wer hernach gute Gründe hatte, eine Fahrzeugversetzung zu betreiben, wird sein Geld, schlimmstenfalls auf dem Klageweg, zurück erhalten.
Die Polizei wird in solchen Fällen nur in einer akuten Gefahrensituation und nur in wenigen Ausnahmefällen zur Durchsetzung "privaten Rechtes" tätig. Dies wird hier kaum der Fall gewesen sein.
Eine StVO-Vorschrift, die ausdrücklich darauf abhebt, man habe sich turnusmäßig um sein im öffentlichen Verkehrsraum abgestelltes Fahrzeug zu kümmern, gibt es meines Wissens nicht. Wohl aber gibt es eine Zustands- und Halterhaftung in der Zulassungsordnung sowie diverse Kommunalvorschriften, die eine "außergewöhnliche Nutzung" des Verkehrsraumes im Fokus hat.
Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Busunternehmer seine Bus-Flotte ständig im öffentlichen Verkehrsraum abstellt....
Alles sehr vereinfacht und "auf die Schnelle"-hoffentlich dafür verständlich....![]()
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Thema: abgeschleppt
Baum-Darstellung
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06.02.2008, 14:09 #33Schöne Grüße-"Butch" Friedel
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