Original von skask
Wenn Vekehrszeichen ohne behördliche Anordung,also durch Privatpersonen aufgestellt werden, so zahlen diese das Abschleppen. Man kann zwar zivilrechtlich Schadensersatz geltend machen, Umzug hat länger gedauert weil Tragestrecke länger.
Aber gelten tun privat aufgestellte Schilder nicht, also auch keine Ordungswidrigkeit.
schilder werden mit behördenantrag und deren genehmigung von der umzugsfirma aufgestellt.

kenne das selbst vom umziehen.

am tag des aufstellens, werden alle kennzeichen notiert.

wer dann noch steht, wird kostenpflichtig abgeschleppt (aufsichtspflichtverletzung privaten guts auf offentlichem freiraum).

und wer neu dazugeparkt hat, kassiert obendrein ein verwarnungsgelt, wegen mißachtung gültiger verkehrszeichen.

bitter, aber das ist die rechtslage, der wir mit unseren wählerstimmen regelmäßig indirekt zustimmen.