Seite 2 von 3 ErsteErste 123 LetzteLetzte
Ergebnis 21 bis 40 von 45

Thema: abgeschleppt

  1. #21
    Submariner
    Registriert seit
    31.05.2006
    Beiträge
    300
    Wenn ich es recht erinnere (stand gerade in der ADAC-Zeitung): 72 Stunden vor dem Parkverbot müssen die Schilder aufgestellt sein. Wenn das zutrifft, können die Falschparker in "Sicherheitsverwahrung" genommen werden.

    Daher hat der Halter wohl Pech...

    Viele Grüße, Tiim.

  2. #22
    officially certified Avatar von cardealer
    Registriert seit
    06.02.2006
    Ort
    FoxClub Eastside
    Beiträge
    6.922
    was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!

  3. #23
    Daytona
    Registriert seit
    22.02.2004
    Beiträge
    2.348
    Bei uns hier in Berlin werden manchmal keine 48 Stunden vorher Schilder wegen Baumarbeiten aufgestellt.... ziemlich dreis, sind es doch keine dringenden Arbeiten sondern jährliches Routinestutzen...
    Viele Grüße,
    Eiko.

  4. #24
    Freccione Avatar von JakeSteed
    Registriert seit
    06.09.2005
    Beiträge
    6.762
    Original von fiumagyar
    ne Jungens,

    alles falsch,


    als die Schilder für das Halteverbot ( bei Umzug ) aufgestellt wurden, muss der Aufsteller alle Autos in dem Berecih notieren. Die Fahrzeuge die bereits standen, dürfen nicht auf Kosten des Besitzers abgeschleppt werden.

    Hier muss der Auftraggeber die Kosten überneben, das Problem hatten wir in 2006.

    Gruß
    Ulrich
    Ist ja quasi ein Klassiker aus der großen Ö-Recht/Verwaltungsrechts Übung
    Gruß, Hubertus


    Be excellent to each other!

  5. #25
    E X P L O R E R Avatar von Passion
    Registriert seit
    17.02.2004
    Beiträge
    11.544
    Original von watchman
    LOL, das wüßt ich
    Michael

    "If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)

  6. #26
    Gesperrter User
    Registriert seit
    08.10.2006
    Beiträge
    1.260
    Original von JakeSteed
    Original von fiumagyar
    ne Jungens,

    alles falsch,


    als die Schilder für das Halteverbot ( bei Umzug ) aufgestellt wurden, muss der Aufsteller alle Autos in dem Berecih notieren. Die Fahrzeuge die bereits standen, dürfen nicht auf Kosten des Besitzers abgeschleppt werden.

    Hier muss der Auftraggeber die Kosten überneben, das Problem hatten wir in 2006.

    Gruß
    Ulrich
    Ist ja quasi ein Klassiker aus der großen Ö-Recht/Verwaltungsrechts Übung
    Rischtiiiiiisch, durfte mich mit dem blöden Fall auch mal quälen.

  7. #27
    officially certified Avatar von cardealer
    Registriert seit
    06.02.2006
    Ort
    FoxClub Eastside
    Beiträge
    6.922
    Original von luxury_david
    Original von JakeSteed
    Original von fiumagyar
    ne Jungens,

    alles falsch,


    als die Schilder für das Halteverbot ( bei Umzug ) aufgestellt wurden, muss der Aufsteller alle Autos in dem Berecih notieren. Die Fahrzeuge die bereits standen, dürfen nicht auf Kosten des Besitzers abgeschleppt werden.

    Hier muss der Auftraggeber die Kosten überneben, das Problem hatten wir in 2006.

    Gruß
    Ulrich
    Ist ja quasi ein Klassiker aus der großen Ö-Recht/Verwaltungsrechts Übung
    Rischtiiiiiisch, durfte mich mit dem blöden Fall auch mal quälen.
    so einfach ist das nicht in meinem Link weiter oben steht,

    Sollte in der HVZ zum Nutzungsbeginn ein fremdes Fahrzeug stehen, haben Sie die Möglichkeit die Polizei (auch unter Telefon 110) zu rufen.
    Vor Ort werden dann die Verkehrsschilder mit der Anordnung und dem Aufstellungsprotokoll überprüft. Es wird dann versucht, das Fahrzeug zu entfernen. Notfalls wird es abgeschleppt. Bevor jedoch die Polizei den Abschleppauftrag erteilt, wird sie von Ihnen eine Unterschrift zur Kostenübernahme abverlangen.
    Das heißt nicht, dass Sie automatisch die Kosten für das Abschleppen des Fahrzeugs übernehmen sollen. Die Polizeiverwaltung wird sich in jedem Fall bemühen, die Kosten von dem verantwortlichen Halter oder Fahrer zu erheben. Nur wenn dies nicht gelingt (z.B. bei nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Aufstellung der Verkehrszeichen, bei mittlerweile eingetretener Insolvenz, Tod ohne Erben etc. ) werden Sie zur Begleichung aufgefordert.

    so pauschal kann man das also nicht sagen.
    was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!

  8. #28
    GMT-Master
    Registriert seit
    05.05.2005
    Beiträge
    623
    Wenn Vekehrszeichen ohne behördliche Anordung,also durch Privatpersonen aufgestellt werden, so zahlen diese das Abschleppen. Man kann zwar zivilrechtlich Schadensersatz geltend machen, Umzug hat länger gedauert weil Tragestrecke länger.
    Aber gelten tun privat aufgestellte Schilder nicht, also auch keine Ordungswidrigkeit.

  9. #29
    officially certified Avatar von cardealer
    Registriert seit
    06.02.2006
    Ort
    FoxClub Eastside
    Beiträge
    6.922
    sehr witzig seit wann bitte kann ich als Privatperson ohne Behördliche Genehmigung überhaubt Verkehrszeichen aufstellen somit ist das oben genannte unmöglich.
    was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!

  10. #30
    Junger Moderator zum Mitreisen gesucht Avatar von buchfuchs1
    Registriert seit
    02.09.2007
    Ort
    Fox Club TFS/HH
    Beiträge
    31.704
    Dann komm mal zu mir Frank.....
    Dirk



  11. #31
    officially certified Avatar von cardealer
    Registriert seit
    06.02.2006
    Ort
    FoxClub Eastside
    Beiträge
    6.922
    echt geht das bei Dir ich will auch Leute mit meinen Schildern ärgern
    was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!

  12. #32
    Officially Certified Hell Driver 2017 Avatar von Flo74
    Registriert seit
    14.12.2005
    Beiträge
    30.775
    Original von skask
    Wenn Vekehrszeichen ohne behördliche Anordung,also durch Privatpersonen aufgestellt werden, so zahlen diese das Abschleppen. Man kann zwar zivilrechtlich Schadensersatz geltend machen, Umzug hat länger gedauert weil Tragestrecke länger.
    Aber gelten tun privat aufgestellte Schilder nicht, also auch keine Ordungswidrigkeit.
    schilder werden mit behördenantrag und deren genehmigung von der umzugsfirma aufgestellt.

    kenne das selbst vom umziehen.

    am tag des aufstellens, werden alle kennzeichen notiert.

    wer dann noch steht, wird kostenpflichtig abgeschleppt (aufsichtspflichtverletzung privaten guts auf offentlichem freiraum).

    und wer neu dazugeparkt hat, kassiert obendrein ein verwarnungsgelt, wegen mißachtung gültiger verkehrszeichen.

    bitter, aber das ist die rechtslage, der wir mit unseren wählerstimmen regelmäßig indirekt zustimmen.

  13. #33
    Junger Moderator zum Mitreisen gesucht Avatar von buchfuchs1
    Registriert seit
    02.09.2007
    Ort
    Fox Club TFS/HH
    Beiträge
    31.704
    Frank: Nö, erlaubt ist das nicht.
    Dreistigkeit siegt, die Leute glauben mittlerweile, die Straße gehört mir.
    Dirk



  14. #34
    officially certified Avatar von cardealer
    Registriert seit
    06.02.2006
    Ort
    FoxClub Eastside
    Beiträge
    6.922
    Klasse fehlt nur noch Schlagbaum und Maut auf Deiner Straße
    was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!

  15. #35
    Junger Moderator zum Mitreisen gesucht Avatar von buchfuchs1
    Registriert seit
    02.09.2007
    Ort
    Fox Club TFS/HH
    Beiträge
    31.704
    Sowas wie nen Schlagbaum hab ich.
    Dirk



  16. #36
    officially certified Avatar von cardealer
    Registriert seit
    06.02.2006
    Ort
    FoxClub Eastside
    Beiträge
    6.922
    neee ich Fall um ist das mal geil
    was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!

  17. #37
    Double-Red Avatar von OrangeHand
    Registriert seit
    13.10.2005
    Beiträge
    8.714
    Abschleppen, Schlagbaum, Verkehr, Regeln... Honi soit qui mal y pense
    Superlative Grüße, Frank

    "Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."

  18. #38
    Day-Date Avatar von Butch
    Registriert seit
    10.06.2004
    Beiträge
    4.748
    Sorry, wenn ich mich mal "einmische" obwohl ich die Seite zwei nicht mehr gelesen habe.
    Grundsätzlich gilt: Da es sich maximal um eine Ordnungswidrigkeit handeln kann (wenn überhaupt), wird sich eine "Schuldfrage" diesbezüglich niemals stellen. Ordnugswidrigkeiten können auch "fahrlässig" begangen werden.

    Abschleppen kann im Prinzip Jeder Jeden. Hier gilt: "Wer die Musik bestellt-bezahlt sie auch!" Wer hernach gute Gründe hatte, eine Fahrzeugversetzung zu betreiben, wird sein Geld, schlimmstenfalls auf dem Klageweg, zurück erhalten.

    Die Polizei wird in solchen Fällen nur in einer akuten Gefahrensituation und nur in wenigen Ausnahmefällen zur Durchsetzung "privaten Rechtes" tätig. Dies wird hier kaum der Fall gewesen sein.

    Eine StVO-Vorschrift, die ausdrücklich darauf abhebt, man habe sich turnusmäßig um sein im öffentlichen Verkehrsraum abgestelltes Fahrzeug zu kümmern, gibt es meines Wissens nicht. Wohl aber gibt es eine Zustands- und Halterhaftung in der Zulassungsordnung sowie diverse Kommunalvorschriften, die eine "außergewöhnliche Nutzung" des Verkehrsraumes im Fokus hat.

    Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Busunternehmer seine Bus-Flotte ständig im öffentlichen Verkehrsraum abstellt....

    Alles sehr vereinfacht und "auf die Schnelle"-hoffentlich dafür verständlich....
    Schöne Grüße-"Butch" Friedel

  19. #39
    Daytona
    Registriert seit
    22.02.2004
    Beiträge
    2.348
    Warte mal, gleich kommen noch die Politessen mit den Handschellen...
    Viele Grüße,
    Eiko.

  20. #40
    Junger Moderator zum Mitreisen gesucht Avatar von buchfuchs1
    Registriert seit
    02.09.2007
    Ort
    Fox Club TFS/HH
    Beiträge
    31.704
    Dirk



Ähnliche Themen

  1. Abgeschleppt – Auto verschwunden – was tun?
    Von flachrate im Forum Technik & Automobil
    Antworten: 108
    Letzter Beitrag: 11.05.2010, 09:29
  2. verliebt, abgeschleppt, ausgezogen und umgelegt
    Von ehemaliges mitglied im Forum Rolex - Haupt-Forum
    Antworten: 52
    Letzter Beitrag: 18.11.2009, 20:53

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •