Original von JakeSteed
Original von fiumagyar
ne Jungens,

alles falsch,


als die Schilder für das Halteverbot ( bei Umzug ) aufgestellt wurden, muss der Aufsteller alle Autos in dem Berecih notieren. Die Fahrzeuge die bereits standen, dürfen nicht auf Kosten des Besitzers abgeschleppt werden.

Hier muss der Auftraggeber die Kosten überneben, das Problem hatten wir in 2006.

Gruß
Ulrich
Ist ja quasi ein Klassiker aus der großen Ö-Recht/Verwaltungsrechts Übung
Rischtiiiiiisch, durfte mich mit dem blöden Fall auch mal quälen.