Genau so ist es.Original von Der Hanseat
Grob gesagt:
Du bekommst 337 Euro auf dein Bruttogehalt, versteuerst sie mit und es werden dir 337 Euro von deinem Netto wieder abgezogen
Wie die Anfahrtstrecke angerechnet wird kann ich dir aus dem Kopf nicht sagen.....
Solltest Du nur wenige Privatfahrten machen, kann die 1%-Regel weh tun. Als Abhilfe kannst Du dann privat ein Fahrtenbuch führen und dieses bei Deiner privaten Steuerklärung einreichen. Der Betrag, den Dein AG über die 1%-Regel abgerechnet hat, wird dann gegen die tatsächlichen Kosten gerechnet, die durch Deine privaten Fahrten angefallen sind. Im positiven Fall gibt es dann ein Erstattung- im anderen Fall sollte das Fahrtenbuch freilich nicht eingereicht werden.
Viele Grüße, Tim.
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29.01.2008, 15:04 #5
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