Also grundsätzlich gilt ja wohl auch bei einem Reisenden erst mal die Unschuldsvermutung.
Wenn ich innerhalb der EU beim Zocken oder im Casino eine Rolex günstig erwerbe, weil der andere Zocker dringend Kohle braucht, habe ich weder Rechnung, noch Box oder Papiere, die Uhr aber doch redlich erworben.
Ich kann ja auch eine Uhr geerbt haben und die Rechnung des Käufers ging irgendwo nach dessen Tod verloren.
Da müsste mir wohl der Zoll erst einen vermeintlichen Schmuggel nachweisen und nicht ich meine Unschuld.
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Baum-Darstellung
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19.01.2009, 16:56 #11Mit besten Grüßen,
Stefan
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