Moment: wenn ich über die Grenze fahre wäre es Deine Geschichte nach möglich, dass ein Grenzer sagt:Original von Andi S. aus V.
Ich weiß ja nicht, ob dein Studium damals noch kostenlos war, aber umsonst war es auf alle FälleOriginal von beatcruiser
grundsätzlich täusche ich mich nicht, ich hab das immerhin mal studiert...........Original von hgruebert
Ob du dich da mal nicht täuscht! Da würde ich doch mal beim Zoll nachfragen bzw. hier im Forum suchen. Da gibt es einiges interessantes dazu.Original von beatcruiser
naja, ohne box und zertifikat können die erstmal nicht mit bestimmtheit sagen, dass die uhr schmuggelware ist. und da in deutschland die unschuldsvermutung gilt, können sie die uhr nicht so ohne weiteres einbehalten. dazu müssten sie dir beweisen, dass du was unrechtes getan hast. du musst nicht beweisen, dass alles legal ist. aber, was die - spitzfindig hinterfragt - dürfen, und was die nachher machen, dass sind zwei paar stiefel. und wenn rauskommt dass es ne geschmuggelte uhr war, dann nützt dir das eigentlich nicht dürfen auch nichts mehr.
grüße
beatcruiser
aber gegen den einbehalt einer uhr, ohne dass sie irgendwie nachweisen können, dass die nicht in der eu gekauft wurde, würde ich mich jedenfalls mit händen, füßen und einem anruf bei meinem anwalt wehren.
grüße
beatcruiser![]()
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Denn grundsätzlich täuscht du dich ganz gewaltig. Ich kenne persönlich einen Fall, bei dem in der Schweiz eine GMT Master II gekauft wurde und dort einfach die schweizer VAT bezahlt wurde. Die Uhr wurde also geschmuggelt, in D keine Einfuhrumsatzsteuer bezahlt. Mehr als 2 Jahre später wurde der Betreffende beim Grenzübertritt von D nach CH vom deutschen Zoll gefilzt. Dabei wurde die Uhr an Ort und Stelle (Konstanz) eingezogen, weil der Nachweis über einen Kauf in D bzw. über eine korrekte Versteuerung nicht erbracht werden konnte. Da half auch alles Wehren mit Händen, Füßen und Anwalt nicht. Außerdem wurde (Bezug nehmend auf weitere Aussagen von "Fachleuten" hier) ein Strafverfahren eröffnet. Und hier konnte dann ein sehr guter Anwalt mit Müh und Not gerade noch eine Einstellung des Verfahrens erwirken.
Aha, Montblanc-Kuli Cristal... Gibts da einen Kaufbeleg für ?
Nein ? Dann ziehen wir den jetzt ein und eröffnen ein Strafverfahren.
Ach, und was haben wir da ? Leica M6 !
Wie, von ihrem Vater geerbt...? kann ja jeder sagen. Auch keinen Beleg ? Dannn bitte hier in die Box zu dem Kuli.
Sagen sie mal, sind das Manolos die ihre Frau da am Fuß hat ? Soso, vor 3 Jahren in Stuttgart gekauft und Beleg ist schon lage weg... bitte ausziehen und gleich mal zu Kuli und Kamera stellen...
Etc. etc. etc.
Andi S. aus V. - erklär mir das mal bitte![]()
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18.01.2008, 02:29 #11
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