Ich wiederhole mich ungern: DER ZOLL DARF IRREN, DER ANMELDER NICHT!!!! Und: Der Anmelder ist VOLL verantwortlich! Wenn se Dich gepackt hätten, häste brennen dürfen.....
Einmal im Jahr kriegt man ne Amtshaftungsklage durch bei zig Fehlern beim Zoll/Jahr- lest Euch das Zoll-Gesetz exakt durch, da tränen einem die Augen: Selbst bei schriftlicher FALSCHauskunft seitens des Zolls haftet doch zum Schluß der Einführer/Anmelder!
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Baum-Darstellung
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21.01.2009, 10:25 #11Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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