Ich wiederhole mich ungern: DER ZOLL DARF IRREN, DER ANMELDER NICHT!!!! Und: Der Anmelder ist VOLL verantwortlich! Wenn se Dich gepackt hätten, häste brennen dürfen.....

Einmal im Jahr kriegt man ne Amtshaftungsklage durch bei zig Fehlern beim Zoll/Jahr- lest Euch das Zoll-Gesetz exakt durch, da tränen einem die Augen: Selbst bei schriftlicher FALSCHauskunft seitens des Zolls haftet doch zum Schluß der Einführer/Anmelder!