Um dazu noch mal etwas Substanz beizutragen: Das ist natürlich nicht notwendig. Man kann sich für wertvolle Güter, die man z.B. für Urlaub oder Geschäftsreise ins EU-Ausland mitnimmt, vor der Abreise eine sog. Nämlichkeitsbescheinigung beim Zollamt ausstellen lassen. Das ist ein Dokument, mit dem man bei Wiedereinreise auch ohne alte Belege beweisen kann, dass man augenscheinlich schon vor der Abreise ins Ausland im Besitz der betreffenden Güter (Uhren, Schmuck, Fotoausrüstung etc.) war. Und schon kann man Empörung und Panik auch wieder vertagen.Original von KlausMB
Na super - dann nehme ich künftig zusätzlich noch einen Aktenkoffen mit alten Belegen mit.
Holger
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19.01.2009, 09:09 #11
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