Nein. Im besten Fall Hörensagen, im schlechtesten moderne Wandersage. Denn...sondern Tatsachenbericht.
... dafür ist kein sehr guter Anwalt nötig (btw. der würde mehr kosten als die Strafe) und Mühe und Not hat er damit auch nicht. Hier geht es um zwei elementare Rechtsgrundsätze:Und hier konnte dann ein sehr guter Anwalt mit Müh und Not gerade noch eine Einstellung des Verfahrens erwirken.
Die Beweislast liegt beim Staat. Wenn der mir nicht beweist, dass ich die Steuer nicht bezahlt habe gilt der Satz in dubio pro reo.
Was nicht heißt, dass irgendjemand eine Kollegen hat, dessen Großcousin mütterlicherseits vom Zoll angehalten worden ist und der nicht den Umkarton und das Zertifikat im Koffer hatte und der Zöllner - noch unter dem Eindruck der letzten Folge einer drittklassigen RTL-Kriminalfernsehserie - zum Delinquenten sagt: "Los, gestehen Sie endlich!" und der Trottel das wirklich macht. Ist dann wahrscheinlich Ballack-Fan .
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Baum-Darstellung
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18.01.2008, 08:32 #11
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