Mal eine andere Frage in diesem Zusammenhang: Was ist denn, wenn jemand Bilder oder Texte klaut, ein Dritter kauft aufgrund dieser Bilder oder Texte, dann gibt's Streit, der Käufer sagt, so war's auf dem Bild zu sehen oder im Text erklärt - und am Ende sagt der Richter, dass der Urheber der Bilder dafür sorgen muss, dass kein Missbrauch damit getrieben wird.

Klingt konstruiert, aber bei unserer Rechtsprechung, insbesondere hinsichtlich der Gepflogenheiten im Internet, würde mich heute überhaupt nichts mehr wundern.

Also: Inwieweit ist man selbst der Blöde, wenn mit geklauten Texten und Bildern hantiert wird und es aufgrund meiner Bilder und Texte bei Dritten Ärger gibt, den ich selbst nicht verschuldet habe?