Original von liberalix
Man sollte mal die fachkundigen Juristen im Forum dazu hören. Ich glaube mal gelesen zu haben, dass in Deutschland ein bestimmter Prozentsatz des Originals ergänzt werden darf und dann immer noch Original ist. Das dürfte auch für Uhren gelten....
Der Sachverhalt würde mich auch interessieren.

Obwohl die Juristerei manches oft erst richtig verkompliziert.

Und zum Beispiel, den Umstand mit dem Prozentanteil zuende gedacht,
die Wiederzulassung eines zu 70 % erneuerten 300 SL als
Original Mercedes mit der erteilten Betriebserlaubnis,
diese Wiederzulassung ist dann schlichtweg nicht mehr möglich.
Bleibt nur die Einzelabnahmemit verändertem Hersteller.

Schwierig, schwierig.