Original von paddy
In Juristenkreisen dann auch "versteckter Mangel" genannt ...

Der Makler will sich nicht in die Nesseln setzen und lässt ein Gutachten erstellen. Gut so, scheint ein Profi zu sein.


Original von uhrenmaho
...
Überdies besteht ein Gutachten von einem öffentlichen, bestellten und vereidigten Gutachter, welches 3 Monate alt ist. Auch hier wurde nichts erwähnt oder auf irgendwelche Gefahren hingewiesen....
Was für ein Gutachten? Verkehrswertgutachten? Bauschadensgutachten?

Um mal etwas Licht ins Dunkel zu bringen:

Es gibt Gutachter für fast jeden erdenklichen Bereich. Ein Gutachter beispielsweise der mit einem Verkehrswertgutachten beauftragt wird, wird auch ein Gutachten über den Verkehrswert erstellen wie die Bezeichnung schon sagt.

Er kann und wird in seinem Gutachten offensichtliche Tatbestände welche sein Fachgebiet nicht betreffen, wie z.B. ein Wasserschaden, allenfalls informativ (alles andere wäre fahrlässig) in seinem Gutachten aufführen. Und selbiges (wenn er Profi ist) ausschließlich mit dem expliziten Hinweis, dass für diesen Schaden ein gesondertes Bauschadensgutachten erstellt werden muss.

Wird ein Schadstoff-, Altlasten- oder ähnliches Gutachten benötigt, muss ein entsprechender Gutachter beauftragt werden.
Hallo Paddy,

es war/ist ein Wertgutachten.

Manfred