Da würde ich mich an Deiner Stelle an den Steuerberater wenden. Man kann dabei zu viele Fehler machen, da es von zu vielen Faktoren abhängig ist.
Ein klares "JA" oder "NEIN" kann Dir hier keiner seriös geben.
Ergebnis 1 bis 10 von 10
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27.12.2007, 15:08 #1
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Einfuhrumsatzsteuer absetzen?
Guten Tag,
nachdem ich heute bei 4 Finanzamt-Fillialen angerufen habe und keiner mir diese Frage beantworten konnte, hoffe ich hier auf jemanden der es weiß:
Kann ich als Gewerbe (auch Kleingewerbe, bis 25.000 Umsatz im Jahr) die Einfuhrumsatzsteuer (Zoll) von der Steuer am Ende des Jahres absetzen?
MfGL2H
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27.12.2007, 15:52 #2ehemaliges mitgliedGast
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27.12.2007, 16:02 #3
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RE: Einfuhrumsatzsteuer absetzen?
Original von SAMMÄ
Guten Tag,
nachdem ich heute bei 4 Finanzamt-Fillialen angerufen habe und keiner mir diese Frage beantworten konnte, hoffe ich hier auf jemanden der es weiß:
Kann ich als Gewerbe (auch Kleingewerbe, bis 25.000 Umsatz im Jahr) die Einfuhrumsatzsteuer (Zoll) von der Steuer am Ende des Jahres absetzen?
MfG
b) Einfuhrumsatzsteuer kann wie Vorsteuer gezogen werden vgl. § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG, wenn Gegenstände gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG FÜR das Unternehmen eingeführt worden sind.
Ahoi!
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27.12.2007, 16:04 #4
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Original von kabubasa
Ein klares "JA" oder "NEIN" kann Dir hier keiner seriös geben.
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27.12.2007, 17:51 #5
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Themenstarter
Alles klar.
Vielen Dank an alle!L2H
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27.12.2007, 18:47 #6
danke, ist für mich auch gerade interessant!
grüsse,
niels
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28.12.2007, 00:06 #7
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Die entscheidende Frage wurde doch gar nicht gestellt. Wo soll die EUSt denn abgesetzt werden:
a) Als Vorsteuer im Rahmen der Umsatzsteuererklärung
b) Als Betriebsausgabe im Rahmen der Gewinnermittlung
Und jetzt mal wieder das Dollste: In beiden Fällen hängt die Beantwortung von den Umständen des Einzelfalles ab.
Und wie man bei derart unzureichenden Angaben mit "Doch ich" oder "Alles klar" antworten kann wird mir auf ewig ein Rätsel bleiben.
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28.12.2007, 09:53 #8ehemaliges mitgliedGastOriginal von Virtuose
...
Und wie man bei derart unzureichenden Angaben mit "Doch ich" oder "Alles klar" antworten kann wird mir auf ewig ein Rätsel bleiben.
Das meinte ich mit meiner Aussage Ein klares "JA" oder "NEIN" kann Dir hier keiner seriös geben.
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28.12.2007, 10:08 #9
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Original von kabubasa
Original von Virtuose
...
Und wie man bei derart unzureichenden Angaben mit "Doch ich" oder "Alles klar" antworten kann wird mir auf ewig ein Rätsel bleiben.
Das meinte ich mit meiner Aussage Ein klares "JA" oder "NEIN" kann Dir hier keiner seriös geben.
Natürlich kann er ein klares "ja" bekommen. Hat er auch schon, von Black RS:
"Einfuhrumsatzsteuer kann wie Vorsteuer gezogen werden vgl. § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG, wenn Gegenstände gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG FÜR das Unternehmen eingeführt worden sind."
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28.12.2007, 10:58 #10ehemaliges mitgliedGastOriginal von Mostwanted
... Natürlich kann er ein klares "ja" bekommen. Hat er auch schon, von Black RS:
"Einfuhrumsatzsteuer kann wie Vorsteuer gezogen werden vgl. § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG, wenn Gegenstände gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG FÜR das Unternehmen eingeführt worden sind."
Nee klar!
Wenn das Wörtchen wenn nicht wär'!
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