Original von Mostwanted
... Natürlich kann er ein klares "ja" bekommen. Hat er auch schon, von Black RS:
"Einfuhrumsatzsteuer kann wie Vorsteuer gezogen werden vgl. § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG, wenn Gegenstände gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG FÜR das Unternehmen eingeführt worden sind."
Nee klar!
Wenn das Wörtchen wenn nicht wär'!
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Hybrid-Darstellung
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28.12.2007, 10:58 #1ehemaliges mitgliedGast
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