Original von Mostwanted
... Natürlich kann er ein klares "ja" bekommen. Hat er auch schon, von Black RS:

"Einfuhrumsatzsteuer kann wie Vorsteuer gezogen werden vgl. § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG, wenn Gegenstände gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG FÜR das Unternehmen eingeführt worden sind."

Nee klar!

Wenn das Wörtchen wenn nicht wär'!