Mein Kenntnissstand nach bisher zwei unverschuldeteten Totalschäden ist folgender:
1. Möglichkeit:
Auszahlung durch die gegnerische Versicherung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes minus Restwert. Der Restwert der im Gutachten steht ist dabei offensichtlich wurscht, da hier der Restwert aus diesen Verwertungspools angesetzt wird. Ist ja ein verbindliches Angebot. Allerdings steht man dabei unter massivem zeitlichen Druck, da die Angebote oft nur eine sehr kurze Gültigkeitsdauer haben.
Bei Barauszahlung behält die Versicherung die Mehrwertsteuer ein. (Noch so eine Frechheit, wie ich meine)
2. Möglichkeit:
Abtretung des Autos an die Versicherung und Kauf eines Ersatzfahrzeugs vom Händler mit ordentlicher Rechnung. So zahlt die Versicherung die volle Summe inklusive der Mehrwertsteuer.
Ich habe bislang immer die 2. Variante gewählt.
Ich bin kein Anwalt, hatte mir aber jedes Mal anwaltliche Hilfe geholt. Der Anwalt wurde ebenfalls von der generischen Versicherung bezahlt.
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Thema: Autounfall-Versicherungsfall
Baum-Darstellung
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26.12.2007, 10:49 #27
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