[i]Original von speedy[/i.

Ist es richtig, dass im Falle einer Verurteilung im Strafverfahren meine Ansprüche auch im Falle einer Privatinsolvenz nach sieben Jahren weiterbestünden?
Jepp, ist richtig........... ziviilrechtliche deliktische Schadenersatzansprüche werden durch eine Privatinso nicht berührt, sondern bleiben bestehen......