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  1. #1
    Sea-Dweller
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    An die Rechtsanwälte: Mahnverfahren

    Hallo zusammen,
    da es hier bereits einge Themen zum Mahnverfahren gibt und einige Members sich ganz gut auskennen, würde ich mich über eine kurze Einschätzung meines Problems freuen.

    Ich habe am 22.11. in einem Online-Shop ein Bett bestellt, da mir vorher ein Mitarbeiter telefonisch bestätigt hat, dass dieses kurzfristig lieferbar ist. Ich habe nach der Bestellung umgehend Vorkasse geleistet, woraufhin ich eine Nachricht bekam, dass die Lieferzeit für meine Bestellung 14 Wochen (!!!) beträt. Daraufhin habe ich die Bestellung storniert und meine Zahlung zurückgefordert.

    Ich bekam die Antwort, dass die Buchhaltung momentan überlastet sei und sich die Rückerstattung daher etwas hinziehen kann. Dann habe ich am 27.11. um eine zügige Rückabwicklung gebeten und, da sich nichts getan hat, am 10.12. eine Zahlungsfrist von 7 Tagen gestellt. Da sich wiederum nichts getan hat, habe ich mich näher über die Firma recherchiert und feststellen müssen, dass ich wohl nicht der einzige Kunde bin, der auf sein Geld bzw. Auslieferung der Ware wartet. Die Büroräume und Ladenlokale der Firma sind wohl mitlerweile gekündigt und telefonisch ist auch niemand erreichbar. E-Mails werden ignoriert.

    Aufgrund der Tatsache, dass mit telefonisch gesagt wurde, dass der Artikel lieferbar sei, obwohl dies offensichtlich nicht den Tatsachen entspricht, denke ich über eine Anzeige wegen Betrugs nach. Natürlich möchte ich auch gerne ein Mahnverfahren eröffnen, wobei ich mir hier nicht sicher bin, unter wleche Kategorie mein Fall fällt. Warenlieferung oder Kaufvertrag ist wohl nicht richtig, da es sich ja um einen einvernehmlich aufgelösten Kaufvertrag handelt, oder?

    Da es sich um einen Betrag von "nur" 402€ handelt bin ich mir auch nicht sicher, ob sich der Gang zum Anwalt lohnt, da ich leider keine Rechtschutzversicherung habe.

    Kann mir vielleicht jemand beim weiteren Vorgehen weiterhelfen? Wie hoch liegen in einem derartigen Fall die Kosten für einen Anwalt - sprich, stünden diese einigermassen im Verhältnis zu den 402,-€?

    Schonmal vielen Dank für eure Antworten.
    Beste Grüße,

    Roman

  2. #2
    ehemaliges mitglied
    Gast

    RE: An die Rechtsanwälte: Mahnverfahren

    [quote]Original von speedy
    Die Büroräume und Ladenlokale der Firma sind wohl mitlerweile gekündigt und telefonisch ist auch niemand erreichbar. E-Mails werden ignoriert.

    mein gesunder menschenverstand sagt mir hier, dass jegliche monetäre investition in diesem fall rausgeschmissen ist.

  3. #3
    Sea-Dweller
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    Ja, das ist der Grund, warum ich weitere Ausgaben erstmal scheue. Ich würde halt nur ungerne einen Formfehler im Mahnverfahren machen, der meine Forderung dann verwirkt.
    Beste Grüße,

    Roman

  4. #4
    Hauptforensemmler Avatar von chris01
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    meine erfahrung mit internetgeschäften:

    1. nur mit kreditkarte!! da kanst du im nachhinein durch die kreditkartenbude stornieren lassen und die müssen dann schaun, wie sie zu ihrem geld kommen.

    2. wegen ein paar euro nicht aus allerherrenländer was bestellen

    3. gute firmen haben niederlassungen oder zumindest post/fax/tel/mail-anschrift im web. firmen mit nur kostenpflichtiger hotline sind shice.

    4. gute firmen haben rückgaberecht.

    5. glaube im letzen c't gelesen zu haben, dass ein deutsches gericht entschieden hat, dass bei solchen ferngeschäften (fax/tel/inet) bei rücksendung auch diese kosten der versender tragen muss.
    mfg Christoph

  5. #5
    Sea-Dweller
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    Ich habe bei der Firma u.A. bestellt, weil ich bei einem Wochendtrip an deren Ladenlokal in Berlin vorbeigekommen bin, welches einen durchaus seriösen Eindruck auf mich gemacht hat. Lokale Präsenz hat also - zumindest in diesem Fall - nicht immer was zu sagen. Es sind wohl auch recht viele Leute betroffen, die direkt im Laden bestellt haben und auf ihre Ware warten...
    Beste Grüße,

    Roman

  6. #6
    Mil-Sub Avatar von jagdriver
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    Für einen Mahnbescheid brauchst du keinen Anwalt.

    Kann man in jedem Zeitschriftenhandel oder online
    erledigen.

    Aber wie Nata schon geschrieben hat...da dürfte
    nichts mehr zu holen sein.

    Gruß
    Robby
    "Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"

  7. #7
    PREMIUM MEMBER Avatar von joo
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    Wirklich teuer ist ein Mahnbescheid imho auch nicht, von daher würde ich's schon erstmal auf diesem Wege probieren.
    .
    Gruß joo
    .


  8. #8
    Sea-Dweller
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    Ja, das mit dem Mahnbescheid habe ich mir auch schon soweit durchgelesen. Ich bin mir halt nur nich hundertprozentig sicher, unter welche Kategorie mein Fall fällt. Handelt es sich um einen Kaufvertrag, obwohl dieser ja eigentlich aufgelöst wurde?

    Anzeige würde ich dann wohl parallel dazu machen, oder?
    Beste Grüße,

    Roman

  9. #9
    Freccione
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    Mach mal. Aber sei Dir sicher, das Geld das noch da war ist längst verteilt, die Kunden bekommen da nichts ab...

    Im Endeffekt musst Du es als Lehrgeld abschreiben.
    Gruß, Christian
    ------------------------------------------

  10. #10
    HappyDiamond
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    Moin,
    Du hast hier ja nicht gefragt, was Du hättest vorher anders machen sollen, sondern was Du jetzt tun kannst: Von daher antworte ich Dir jetzt auch auf Deine Frage:
    Ruf mal beim zuständigen Amtsgericht am Ort des Unternehmens an und frage danach, wie genau Du einen GERICHTLICHEN Mahnbescheid erwirken kannst. Der kostet ca. 30 Euro, hat etwas verbindliches und einen Anwalt brauchst Du auch nicht (der könnte übrigens sehr schnell teuer werden und dann müßtest Du wieder auf Erstattung der Anwaltskosten klagen, --das zieht sich.
    Eine Strafanzeige wegen Betruges bietet sich zusätzlich an. Die bringt Dir zwar Dein Geld nicht zurück, bereitet dem Anbieter aber zumindest Druck, denn ermittelt wird in jedem Fall bei begründetem Verdacht.
    Viel Erfolg!

  11. #11
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Original von speedy
    Handelt es sich um einen Kaufvertrag, obwohl dieser ja eigentlich aufgelöst wurde?
    Was Du da ankreuzt, ist sch...egal, weil das niemand überprüft. Wenn Du es trotzdem richtig machen möchtest, setze das Kreutzchen bei "Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung" oder "Rückerstattungsanspruch" - ich weiß nicht, wie das auf diesen Formularen heißt.

    Wie jemand anderes schon gesagt hat: Mahnbescheidsanträge bekommst Du im Zeitschriftenhandel, bei vielen Amtsgerichten geht das auch online.

    Und ein Formfehler bewirkt nur, dass das Gericht noch einmal bei Dir nachfragt; Deine Ansprüche gehen dadurch keinesfalls verloren. Du kannst daher nicht viel falsch machen.

    Alles Gute Dir-
    Nico
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  12. #12
    Yacht-Master
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    Gerichtliches Mahnverfahren mit dem Wisch vom Bueroladen würde ich machen. Die Gerichtsgebühren sind ein paar Euro ... ca 20-30 Euro, und du sicherst Deine Ansprüche. Beantrage dann nen Titel und hoffe,dass Du in 1-2- Jahren ne Quote aus nem Insolvenzverfahren bekommst.

    Alllein aus Prinzip mach ich das. Hab schon 10 unvollstreckbrae Titel hier rumliegen. Es geht um 30-700 Euro. Aber wenistens sollen die Hirnis einen Schufaeintrag bekommen.


    Hab ich auch wieder bekommen vor 1 Woche. Forderung 740 Euro. Quote 4,6% 34 Euro

    In Bayern gibts ein zentrales Mahngericht in Coburg
    http://www.mahngericht-bayern.de/

    Vielleicht gibts sowas bei Dir auch....

  13. #13
    ehemaliges mitglied
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    Sieht mir so ziemlich nach B.e.t.r.u.g aus ....ich würde die Verantwortlichen anzeigen, so was macht solche Typen gelegentlich frisch und evtl. läßt sich doch dann bei denen dochnoch unter dem Druck eines Strafverfahrens Geld rausholen......

  14. #14
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    Original von NicoH
    Original von speedy
    Handelt es sich um einen Kaufvertrag, obwohl dieser ja eigentlich aufgelöst wurde?
    Was Du da ankreuzt, ist sch...egal, weil das niemand überprüft. Wenn Du es trotzdem richtig machen möchtest, setze das Kreutzchen bei "Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung" oder "Rückerstattungsanspruch" - ich weiß nicht, wie das auf diesen Formularen heißt.

    Wie jemand anderes schon gesagt hat: Mahnbescheidsanträge bekommst Du im Zeitschriftenhandel, bei vielen Amtsgerichten geht das auch online.

    Und ein Formfehler bewirkt nur, dass das Gericht noch einmal bei Dir nachfragt; Deine Ansprüche gehen dadurch keinesfalls verloren. Du kannst daher nicht viel falsch machen.

    Alles Gute Dir-
    Nico


    ... und wenn es die von Nico angeführten Kategorien nicht gibt, kreuze Kaufvertrag an, denn im Rahmen eines solchen bist du ja in Vorleistung gegangen, die Du jetzt wieder möchtest - ob das noch vertragliche Ansprüche aus Eurem KV oder gesetzliche (bspw. §§ 812 ff. BGB) Ansprüche sind muss bei einem Mahnbescheid nicht interessieren.

    Achte aber darauf, dass Du das Kästchen mittels dessen Du gleich ins streitige Verfahren gelangst für Dich richtig ankreuzt oder es lässt. Ärgerlich wäre, wenn Du an Gerichtskosten dafür hängen bliebest, ohne es zu wollen (bei 402 € Streitwert wären die jedoch auch überschaubar)
    Viele Grüße, Arno

    heute ist morgen schon gestern

  15. #15
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Original von chris01
    meine erfahrung mit internetgeschäften:

    1. nur mit kreditkarte!! da kanst du im nachhinein durch die kreditkartenbude stornieren lassen und die müssen dann schaun, wie sie zu ihrem geld kommen.

    Leider falsch, ich hatte kürzlich so einen Fall. Geht nur mit Zustimmung des Zahlungsempfängers.

    Man könnte allenfalls versuchen anzugeben, bei diesem Laden nie etwas bestellt zu haben...

    ....

    5. glaube im letzen c't gelesen zu haben, dass ein deutsches gericht entschieden hat, dass bei solchen ferngeschäften (fax/tel/inet) bei rücksendung auch diese kosten der versender tragen muss.

    Fass mal nem nackten Mann in die Tasche...
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  16. #16
    Sea-Dweller
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    Vielen lieben Dank für die konstruktiven Anregungen.

    Das Mahnverfahren ist mir soweit klar, die Kosten sind mit 23€ auch sehr überschaubar. Mir war halt nur nicht klar, ob ein fehlerhafter Mahnbescheid die Forderung verwirken kann.

    Ich werde dann mal die freien Tage nutzen, um Anzeige zu erstatten und den Mahnbescheid auszufüllen.

    Ist es richtig, dass im Falle einer Verurteilung im Strafverfahren meine Ansprüche auch im Falle einer Privatinsolvenz nach sieben Jahren weiterbestünden?
    Beste Grüße,

    Roman

  17. #17
    Freccione Avatar von 1234marc
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    hallo,

    wie schon oben geschrieben würde ich auch nicht zum anwalt gehen, sondern den mb selber stellen. kostet ca.€25,00.

    des weiteren würde ich bei der staatsanwaltschaft anzeige wegen betrug stellen, das kostet nur zeit.

    das befriedigt vielleicht ein wenig, denn deine anzahlung siehst du, so würde ich es nach deiner schilderung einschätzen, nicht mehr wieder.

    also kein gutes geld schlechtem hinterherwerfen

    grüsse
    detlef
    Grüße Detlef
    Cantona: „27 Millionen Steuern hinterzogen – und Hoeneß bezichtigt Costa, gierig zu sein. Das ist, als ob der Camembert zum Brie sagt: ,Du stinkst!‘“
    FIRST 7

  18. #18
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Mahnverfahren lassen sich zudem soo einfachin die Länge ziehen. Wenn es der VK drauf anlegt, geht das ewig. Wirklich ärgerlich, meine Schwiegermutter hat sich vor einiger Zeit ebenfalls übers Ohr hauen lassen. Im Möbelhaus (renommierter, großer Laden, 20 Jahre am Markt) Bett gekauft und den vollen Preis im voraus bezahlt, weil der Verkäufer merklich im Preis entgegenkam - und 1 Woche später war der Laden dicht und die Kohle weg. Der VK wußte das natürlich. No chance.
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  19. #19
    ehemaliges mitglied
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    [i]Original von speedy[/i.

    Ist es richtig, dass im Falle einer Verurteilung im Strafverfahren meine Ansprüche auch im Falle einer Privatinsolvenz nach sieben Jahren weiterbestünden?
    Jepp, ist richtig........... ziviilrechtliche deliktische Schadenersatzansprüche werden durch eine Privatinso nicht berührt, sondern bleiben bestehen......

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