Moin!
Falls Ihr das noch nicht kennt, anbei das PDF mit der jüngsten Bundesratverordnung.
Das ist ein Nachtrag zur aktuellen Verordnung zur Kennzeichnung der Kfz (Bundes-Immissionsschutzgesetz).
Stichwort ist: Umweltzone.
Folgende Textbereiche sind wichtig, die habe ich mir auch gleich markiert:
(mit "Seite" meine ich das tatsächliche Blatt des ausgedruckten Dokumentes, nicht eine etwaige darauf gedruckte Seitenzahl, Blankoblätter unberücksichtigt!).
- Seite 1, Absatz 4
- Seite 12, Absatz 1
- Seite 15, Absatz 1 (Definition, das ne Plakette absolut FREIWILLIG ist!)
- Seite 19, Absatz 2, Satz 2 (hier gilt natürlich die Besitzstandswahrung vom März 2007 für Altzulassungen!)
- Seite 20, Absatz 3
- Seite 21, Absatz 3 (Punkt "b" und die "Begründung")
Ansonsten haben die Zulassungsstellen im Rahmen der ganzen Verwirrungen wegen der Verordnungsänderungen und Verordnungsergänzungen auf schriftliche Anfrage eine schriftliche Bestätigung darauf zu leisten, dass Oldtimer (H und 07) Kennzeichnungsbefreit sind!
Gruß,
Flo
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30.11.2007, 14:04 #1
Umweltzonen - Oldtimer endlich Kennzeichungsbefreit
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Von Robson im Forum Off TopicAntworten: 2Letzter Beitrag: 05.05.2006, 04:33
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