Original von Master Ro
Was die Gewährleistungs betrifft, so muss jeder Grauhändler sehr wohl Gewährleistungs übernehmen. Er ist ein Unternehmer und der Käufer, sop wie wir, Verbraucher. Nach § 474 ff BGB besteht diese Garantie für mindestens ein Jahr. Abweichende Regelungen, die sich beispielsweise aus dem Kaufvertrag ergeben, sind unwirksam.
Eben, darum sagt er ja auch "Verkauf im Auftrag" oder "Kommisionsware".....