Eben, darum sagt er ja auch "Verkauf im Auftrag" oder "Kommisionsware".....Original von Master Ro
Was die Gewährleistungs betrifft, so muss jeder Grauhändler sehr wohl Gewährleistungs übernehmen. Er ist ein Unternehmer und der Käufer, sop wie wir, Verbraucher. Nach § 474 ff BGB besteht diese Garantie für mindestens ein Jahr. Abweichende Regelungen, die sich beispielsweise aus dem Kaufvertrag ergeben, sind unwirksam.
Ergebnis 1 bis 13 von 13
Thema: rechtliche frage
Baum-Darstellung
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05.12.2007, 13:26 #8Gruß
Thorben
"Stuff is difficult....."
"Rule 34"
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