Hallo liebe Co-Verrückte!
Ich habe eine Frage an die Rechtsexperten hier.
Falls man sich eine Uhr im Ausland kauft und die ordnungsgemässe Versteuerung - sagen wir mal - vergisst, gibt es eine Verjährung dieser Steuerschuld? Wenn ja, wie lange läuft da die Frist?
Bitte keine Zoll und Steuerdiskussion. Die Problematik ist schon oft durchgekaut worden.
Schon mal jetzt vielen Dank!
Peter
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01.12.2007, 08:27 #1
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Frage zur Umsatzsteuer - Verjährung
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