Original von Ticktacktom
Original von knieschleifer

Sollte mein Auftraggeber einem Körperverletzungsdelikt zum Opfer fallen, müssten Sie damit rechnen unverzüglich in Untersuchungshaft genommen zu werden, da dann dringender Tatverdacht bestünde!

Allerbeste Grüße, Thomas!
Lieber Kollege, ich glaube, wir sollten uns mal über den § 112 StPO in aller Ruhe unterhalten.............
Wohl wahr. Bei aller Liebe, ein "ordentlicher" 95 Kg-Preisboxer würde über den Schrieb ganz herzlich lachen.