oder auch nicht, wieviele Stalkingopfer mussten erst warten, bis etwas passiert.Original von karlhesselbach
Du kannst eigentlich nur bei der Polizei anzeigen,
das ganze nennt sich wohl "Ankündigung einer Straftat"
Dann wird vielleicht ermittelt
Ansonsten warten wir mal bis der Fachmann das hier sieht.
Aber der liegt wahrscheinlich noch betrunken darnieder![]()
Gibt es einen konkreten Gefährungshintergrund wird die Polizei das schon ernster nehmen, Rumgeschubse in der Disko zählt aber nicht![]()
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Thema: fragen an die juristen
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02.12.2007, 13:44 #1
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