Hallo,

ob ein Mitarbeiter seinen Dienstwagen im Inland oder Ausland volltankt ist dem Finanzamt egal, solange die 1% des Listenpreis versteuert wird (+ tägl. Fahrt zur Arbeit).

Es bleibt also noch die Frage, ob die Firma die Kosten für das Tanken im Ausland übernimmt. Das hängt von der Dienstwagenregelung der Firma bzw. dem Überlassungsvertrag zwischen Firma und Arbeitnehmer ab. Eine allgemeine ("gesetzliche") Regelung oder Einschränkung gibt es nicht.

MfG und einen schönen Sonntag,

Skagen