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wer weiß was ? muss man das denn jetzt zahlen oder nicht ? kirchensteuer zahl ich natürlich aber jetzt kommt schon sowas wie ne mahnung![]()
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27.11.2007, 15:26 #1
ja was denn nun? kirchgeld zahlen für protestanten pflicht in bayern oder nicht ?
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09.04.2020, 08:52 #2
Ich hole den Thread zum Kirchgeld aus aktuellem Anlass wieder hoch.
Habe gestern meinen Einkommensteuerbescheid bekommen und mich sehr über das mir bis dahin unbekannte Kirchgeld gewundert.
Meine Frau ist evangelisch, ist bin vor 10 Jahren aus der Kirche ausgetreten. Aufgrund unserer Heirat in 2019, haben wir unsere Einkommensteuererklärung gemeinsam gemacht.
Nun kommt da ein Kirchgeld um die Ecke, welches höher ist als die gezahlte Kirchensteuer meiner Frau.
Meine Frage ist nun, ob ich das zurückholen kann per Einspruch oder Klageverfahren?
Danke für eure Erfahrungsberichte.Gruß Pit
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09.04.2020, 09:26 #3
Ich bin in einer ähnlichen Lage, und habe mich daher vor 2 Jahren in das Thema eingelesen. Mein Fazit damals war: nein, man kommt in der Regel nicht darum herum. Bei uns war es daher sogar günstiger, steuerlich nicht gemeinsam zu veranlagen. Die einfachste Lösung ist, wenn beide die Kirche verlassen.
Ein Schlupfloch kann es geben: derjenige Ehepartner, der nicht in einer Kirche ist, tritt z.B. hier bei. Einige Bundesländer (nach meiner Erinnerung z.B. Bayern) erheben in dieser Konstellation dann kein besonderes Kirchgeld. Natürlich gehört das Bundesland in dem ich wohne nicht zu diesen Ländern.
Aktuell dazu auch interessant: https://hpd.de/artikel/bundesfinanzh...deutlich-17248
Disclaimer: Das ist keine Rechtsberatung, sonder nur was ich darüber weiß. Und auch keine Bewertung, ob ein Kirchenaustritt irgendwie moralisch gewertet werden sollte.Viele Grüße
Florian
"Der Hustle ist real."
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09.04.2020, 09:32 #4
Pit, da wirste nix. Lasst getrennte Veranlagung vom STB berechnen, ggfls kannst du dann das Kirchgeld sparen (müsste dein STB wissen).
Bei gemeinsamer Veranlagung kommst du nur ab dem Zeitpunkt aus dem Kirchgeld raus, in dem deine Frau austritt. Dh 2020 trifft es dich auch, es sei denn getrennte Veranlagung schafft Abhilfe, das bitte beim STB klären.Ohne Signatur
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09.04.2020, 10:10 #5
Danke Florian und Michael.
Den Artikel von Florian lese ich nun so, dass es einhellige juristische Meinung ist, dass das Kirchgeld unrechtens ist. Habe ich das richtig gelesen?
Ich frage mich halt nur, ob ich da nun juristische vorgehen kann oder keine Chance habe, so wie Michael es schreibt.Gruß Pit
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09.04.2020, 10:41 #6
- Registriert seit
- 20.07.2006
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- 548
Das Kirchgeld in Bayern kann (anders als die aus diesem Grund, Existenz des Kirchgeldes, in Bayern geringere Kirchensteuer) zweckgebunden und in der Gemeinde verbleibend gegeben werden, das ist m. E. gut zu wissen, wenn man es denn zaheln "muss" (das zumindest so emfindet). Als musisch affiner könntest du es zweckgebunden für den (evtl. gar nicht geplanten) Orgelneubau geben, oder explizit für ein Eis für die Ministranten am Sommerfest, Softbälle für die Jugendgruppe,...
Grüße vom Main,
Stefan
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09.04.2020, 10:42 #7
Habe das von Florian zitierte mal durchgelesen, kannte ich nicht. Hieraus lese ich folgendes:
Wenn deine Frau eigene ESt bezahlen muss (zB durch einbehaltene LoSt und oder anderen Einkünften). Dh auch nach Ausnutzung des Grundfreibetrages entsteht auf sie eine ESt > 0, dann fällt auf sie als Kirchenmitglied auch KiSt an. Demzufolge trägt sie zur Kirchenfinanzierung bei und du müsstest aus dem Kirchgeld raus sein.
Tip: sofort Einspruch einlegen und AdV beantragen auf das Kirchgeld. Einspruch mit den Urteilen des BFH und des BVerfG begründen.
Vielleicht hat ja einer der StB aus dem Forum dahingehend schon Erfahrungen.
Ist nicht so meine Baustelle, deswegen nicht auf dem aktuellen Sachstand.
Viel Erfolg PitOhne Signatur
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09.04.2020, 10:49 #8
So lese ich das auch, Michael.
Meine Frau geht ganz normal arbeiten, zahlt Einkommensteur und evangelische Kirchensteuer.
Ich bin wie gesagt vor 10 Jahren ausgetreten und arbeite in Hessen.
Was ist AdV?
Wenn ein Steuerberater hier helfen könnte, wäre das super.Gruß Pit
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09.04.2020, 10:54 #9
Aussetzung der Vollziehung, dann wird dein Kirchgeld bis zur Entscheidung über den Einspruch nicht eingezogen.
Nachteil, liegst mit deiner Rechtsauffassung falsch, musst du den Betrag verzinst nachzahlen.
Wenn du das Geld nicht dringend brauchst und bezahlst das FA erstmal und bekommst im Einspruch recht, bekommst du Zinsen.
Wenn dir das lieber ist, dann kein AdV beantragen.
Habe die BFH Urteile und das BVerfG Urteil nicht gelesen, insofern ist hier ein StB vielleicht schon im Verfahren.Ohne Signatur
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09.04.2020, 11:14 #10
Finde diese Seite hier ganz interessant und habe schonmal das Einspruchsschreiben anhand des Musters unter 2.3.1.a aufgesetzt.
https://kirchgeld-klage.info/4-handl...-finanzamt/#IV 2.3.1aGruß Pit
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09.04.2020, 11:22 #11
Interessant. Betrifft mich auch und würde mich freuen, wenn sich dazu ein Steuerberater hier äußert. Es gibt ja scheinbar nicht viel Infos dazu im Netz...
Viele Grüße,
Jonathan
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09.04.2020, 14:54 #12
Ich werde für meine nächste Erklärung definitiv auch Widerspruch einlegen.
Viele Grüße
Florian
"Der Hustle ist real."
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05.05.2020, 20:56 #13
Habe heute meinen revidierten Steuerbescheid erhalten, nachdem ich wegen dem Kirchgeld Einspruch eingelegt hatte.
Meinem Einspruch wurde ohne Probleme stattgegeben.
Es lohnt sich also
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06.05.2020, 06:57 #14
Schön zu lesen. Freut mich für dich.Ohne Signatur
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