Hallo,

was ist denn entwendet worden ?

Da Du ja (leider) anscheinend mit der Zeit Experte geworden bist - was kann Dir denn drohen, wenn Du den Taeter stellst und festhaeltst ?

Ist das dann Freiheitsberaubung ?

Wenn der Taeter dann versucht, abzuhauen und man muss "haerter ran" - wird das dann Koerperverletzung ?

Stellt die deutsche Rechtssprechung das Recht des Taters ueber das Recht des eigenen Eigentums ?

Mir ist schon klar, dass es so etwas wie eine "Verhaeltnismaessigkeit der Mittel" gibt - aber wo zieht man die Grenze ?

Was sagt denn Deine Versicherung dazu ?

Sorry fuer die vielen Fragen - gute n8.

Gruss, Juergen