... upps, du hast Recht, habe ich übersehen.

Hier mal der Link zum NbG BaWü.

Regeln zu Hecken finden Sie in § 12 NRG.
In einer Entscheidung des Oberlandesgerichts
Karlsruhe wird die Hecke als „eine Gruppe gleichartig
wachsender Gehölze, die in langer und
schmaler Erstreckung aneinander gereiht sind“,
definiert. Pflanzen einer Hecke stehen typischerweise
dicht zusammen und dienen regelmäßig
dem Sichtschutz.
Hecken müssen gemessen ab der Mittelachse
des der Grenze nächsten Stammes oder
Triebes bei Austritt aus dem Boden einen Pflanzabstand
von 0,50 m einhalten und dürfen dann
nicht höher als 1,80 m sein. Höhere Hecken müssen
in einem der Mehrhöhe entsprechenden
Abstand zurückgesetzt werden. Eine Hecke mit
einem Abstand von 1 m zur Grenze darf also bis
zu 2,3 m hoch werden.