Ich bin auch kein Rechtsanwalt bin aber der gleichen Meinung wie Manfred.
Der Nachbar hat den Rechtsanwalt den Auftrag erteilt und nicht du, also muss dieser auch zahlen. Er kann wiederum das Geld von Dir einklagen. Ob er das macht weiss ich nicht.
Ich würde auf keinen Fall zahlen und denke auch nicht das da eine Rechtsgundlage besteht. Wenn dem doch so sein plane ich ab sofort Häuser auf freien Grundstücken und schicke den Grundstückseigentümer die Rechnung![]()
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Baum-Darstellung
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15.11.2007, 20:03 #6Gruss Wolfgang
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