den Ärger versteh ich schon. Über so manchen Berufskollegen kann ich nur den Kopf schütteln, aber die Not treibt wohl seltsame Blüten.
Haben der Nachbar oder der Anwalt die Briefe per Einschreiben geschickt ? Nein ? wo soll dann die rechtliche Anspruchsgrundlage für das Anwaltshonorar sein ? Euer Bekannter ist doch sicher freiwillig seiner Pflicht gem. § 12 Nachbarschaftsgesetz nachgekommen, als ordentlicher teutscher Staatsbürger, oder ? Dann gibts auch keinen Kostenerstattungsanspruch.......manchmal hilft halt nur die Nummer auf Doof ......
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Baum-Darstellung
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15.11.2007, 19:50 #4ehemaliges mitgliedGast
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