Hallo zusammen,

nehmen wir mal an, ich kenn jemanden, der hat riesen Trottel als Nachbarn.
Diese haben selbst einen Brief geschrieben und bei meinen Bekannten eingeworfen, mit der Ansage, dass eine kleine Hecke auf 1,80 gekürzt werden müsse mit einer Frist von 14 Tagen.
Rechtlich ist es so, dass die Hecken wohl nur 1,80 hoch sein müssten nach § 12 Nachbarschaftsschutzgesetz.


Nach der Frist, kam nun ein Brief von einem Anwalt, der wohl sonst nicht viel zu tun hat, mit der Aufforderung, die Hecke zu schneiden und Kosten in Höhe von 120 Euro zu bezahlen. Streitwert 750 Euro.
Nach dem Brief wurde die Hecke sofort gekürzt. Die Hecke, so ein Tuja Ding, war auch nur an den Spitzen zu hoch, der dichte Teil sicher unter 1,80...

Nun die kurze Frage...
Wie dreht man es, die RA-Kosten nicht zu bezahlen?

Es geht hier nicht ums Geld sondern um die Erniedrigung mit der Zahlung, da meine Bekannten nix getan haben, außer sich nicht täglich um die an den Spitzen vielleicht 5-15cm zu hohe Hecke zu kümmern...diese ist ja gekürzt jetzt.

Können wir sagen, den ersten direkten Brief der Nachbarn, der nur eingeworfen wurde, nie erhalten zu haben?? Oder dass die kleine Tochter diesen weggeworfen hat, weil diese auch von den Nachbarn immer getriezt wurde???
Vereidigt würden wir das natürlich nie sagen aber dem RA natürlich sofort

Und müssen wir dem Schreiben des RA schriftlich antworten. Kann ich mir nicht vorstellen. Die Tippse wollte meinen Bekannten nämlich abweisen. Aber wer kann uns zwingen, das schriftlich zu machen??

Fotos dürften die Deppen sicher gemacht haben, von der zu hohen Hecke...meine Bekannten wollten die Hecke auch schneiden, nur nicht innerhalb 2 Wochen...

Vielen Dank!!!


Manuel