Zitat Zitat von Flo74 Beitrag anzeigen
asisted opening knife... sind die dinger mit der schnellöffnungshilfe in D nicht verboten?
Hi,

nein - verboten sind sie nicht. Solange das Messer seitlich öffnet, einsitig geschliffen ist und nicht länger als 8,5cm ist. Einzig das "führen" dieses Messers ist etwas problematisch:

Erlaubt ist das führen wenn es im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient. Also ziemlich schwammig (anerkannter Zweck...).

Auf Nummer sicher geht man, wenn man einfach die Feder ausbaut.