Paddy, wolltest Du meine Meinung mit dem Zitat damit bestätigen?
Bin gerade etwas verwirrt

Aus deinem Link geht ja auch klar hervor:

"Die Aufbewahrung im Handschuhfach ist rechtens

Wenn Sie Ihren Fahrzeugschein im Handschuhfach aufbewahren und die Türen vorschriftsgemäß verriegeln, muss die Versicherung im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs zahlen. Ein völlig anderer Fall liegt jedoch vor, wenn Sie den Fahrzeugschein gut sichtbar auf dem Vordersitz platzieren oder auf das Armaturenbrett legen. Dies entspricht einer groben Fahrlässigkeit, da Diebe somit wissen, dass Sie Ihren Fahrzeugschein im Auto aufbewahren. Ihre Pflicht ist es, den Fahrzeugschein an einem Ort im Auto unterzubringen, der von außen nicht einzusehen ist."



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Ich zitier mich mal: