Paddy liegt schon fast richtig:

Gemäß §1 Personalausweisgesetz - PAuswG- muß man einen Personalausweis haben, aber nicht mitführen. Auch nicht beim Autofahren. Man muß sich allerdings darüber im Klaren sein, dass die Polizei bei Bedarf eine Mitnahme zur Wache zur eindeutigen Feststellung der Person anordnen kann, wenn dies vor Ort anders nicht möglich ist.

Und nun zurück zu dem, was ihr so in den Taschen habt.