Die Regelungen im Personalausweisgesetz stimmen in etwa mit den Regelungen in § 40 Abs. 1 AuslG überein. Danach gibt es eine Pflicht, den Ausweis/Pass auf Verlangen den Behörden vorzulegen etc. In keinen Vorschriften steht, dass man diese Unterlagen ständig mit sich führen muss. Wenn ich den Pass zu Hause habe, besitze ich einen solchen. Wenn ich dann bei einer Kontrolle angebe, dieser Pass ist bei mir zu Hause, ich bin gerne bereit, diesen unverzüglich vorzulegen, komme ich allen Verpflichtungen nach.