Die Polizei ist bei einer Kontrolle zur Einsicht in den Fahrzeugschein berechtigt, er ist im Fahrzeug ständig mitzuführen. Beim Verlassen des Fahrzeuges ist der Fahrzeugschein nicht im Auto zu belassen, um bei einem Diebstahl des PKW dem Dieb keine Legitimation zum Führen dieses PKW auszustellen.
Quelle http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeugschein
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Thema: Show Your Edc!
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06.03.2008, 09:40 #11
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Roland
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