Ergebnis 1 bis 15 von 15
  1. #1
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    Makler Alleinauftrag

    Hallo zusammen,

    Brauch dringend Euren Rat.
    Habe einer Maklerin, die mir seriös erscheint, einen Alleinauftrag für 6 Monate für den Verkauf eines Hauses gegeben. Das war genau am 01.10.07. Passiert ist bis jetzt überhaupt nichts, keine einzige Anzeige in der Zeitung. Was soll ich davon halten, kommt man aus diesem Vertrag überhaupt vorher raus???

    LG Manfred
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  2. #2
    Mil-Sub Avatar von jagdriver
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    Hallo Manfred,

    1) Immobilien werden heutzutage fast ausschließlich im Internet
    verkauft.

    Frage deine Maklerin bei welchen Börsen sie dein Haus angeboten
    hat. (Immonet; Immowelt; Immoscout).

    2) Die Homepage der Maklerin.

    3). Makler-Allein-Auftrag: Der Maklerverpflichtet sich für den
    Auftraggeber tätig zu werden!

    4) Lass dir ein Expose überreichen.

    5)Keine Aktivität seitens der Maklerin - Abmahnung mit Fristsetzung,
    passiert immer noch nichts, fristlose Kündigung!

    6) Objekt wurde von der Maklerin zu teuer "eingekauft" und
    versucht durch abwarten dich unter "preislichen Druck" zu setzen.
    Ist der Verkaufspreis realistisch? Oder hast du die Maklerin
    genommen, die dir den Höchstpreis in Aussicht gestellt hat?

    Gruß
    Robby
    "Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"

  3. #3
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    Original von jagdriver
    Hallo Manfred,

    1) Immobilien werden heutzutage fast ausschließlich im Internet
    verkauft.

    Frage deine Maklerin bei welchen Börsen sie dein Haus angeboten
    hat. (Immonet; Immowelt; Immoscout).

    2) Die Homepage der Maklerin.

    3). Makler-Allein-Auftrag: Der Maklerverpflichtet sich für den
    Auftraggeber tätig zu werden!

    4) Lass dir ein Expose überreichen.

    5)Keine Aktivität seitens der Maklerin - Abmahnung mit Fristsetzung,
    passiert immer noch nichts, fristlose Kündigung!

    6) Objekt wurde von der Maklerin zu teuer "eingekauft" und
    versucht durch abwarten dich unter "preislichen Druck" zu setzen.
    Ist der Verkaufspreis realistisch? Oder hast du die Maklerin
    genommen, die dir den Höchstpreis in Aussicht gestellt hat?

    Gruß
    Robby
    Hallo Robby,

    zu 1.) sie wollte zuerst Ihre Kunden anschreiben (kann ich nicht kontrollieren) und heute zum ersten Mal in die Zeitung->nicht passiert

    zu 2.) Nicht bekannt

    zu 3.) normaler Autrag ohne Aussage über Anzeigen, nur über den Verkauf des Hauses

    zu 4.) Exposé noch nicht angefordert, werde ich aber machen

    zu 5.) Kann man einen Alleinauftrag überhaupt kündigen. Ich meine irgendwo ein Urteil gelesen zu haben, dass der Verkäufer durch den Alleinauftrag übervorteilt wird und einen zweiten Makler einschalten darf.

    zu 6.) Kaufpreis nach öffentl. vereid. Gutachter (Ehefrau ist die Maklerin)

    Muss noch erwähnen, dass das Haus über 600 Km entfernt ist und mir dadurch hier natürlich die Hände gebunden sind.

    Manfred
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  4. #4
    Day-Date Avatar von triamarc49
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    RE: Makler Alleinauftrag

    Original von uhrenmaho
    Hallo zusammen,

    Brauch dringend Euren Rat.
    Habe einer Maklerin, die mir seriös erscheint, einen Alleinauftrag für 6 Monate für den Verkauf eines Hauses gegeben. Das war genau am 01.10.07. Passiert ist bis jetzt überhaupt nichts, keine einzige Anzeige in der Zeitung. Was soll ich davon halten, kommt man aus diesem Vertrag überhaupt vorher raus???

    LG Manfred
    --------------------------------------
    manche fahren auf diese Schiene ! ist nicht so ganz einfach das Nichtstun nachzuweisen, er muß ne 400.- Euro Tipse in sein Büro setzen die ein wenig telefoniert.schau mal was in einem Vertrag drin steht was du zahlen mußt bei Nichtverkauf ! % ? davon leben die teilweise, habe es leider am eigenen Leibe erfahren müssen

    Manni
    http://i55.tinypic.com/29cm2hc.jpg
    http://i53.tinypic.com/adokk4.jpg
    wovon haben Männer eigentlich vor 1963 geträumt?

  5. #5
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    RE: Makler Alleinauftrag

    Original von triamarc49
    Original von uhrenmaho
    Hallo zusammen,

    Brauch dringend Euren Rat.
    Habe einer Maklerin, die mir seriös erscheint, einen Alleinauftrag für 6 Monate für den Verkauf eines Hauses gegeben. Das war genau am 01.10.07. Passiert ist bis jetzt überhaupt nichts, keine einzige Anzeige in der Zeitung. Was soll ich davon halten, kommt man aus diesem Vertrag überhaupt vorher raus???

    LG Manfred
    --------------------------------------
    manche fahren auf diese Schiene ! ist nicht so ganz einfach das Nichtstun nachzuweisen, er muß ne 400.- Euro Tipse in sein Büro setzen die ein wenig telefoniert.schau mal was in einem Vertrag drin steht was du zahlen mußt bei Nichtverkauf ! % ? davon leben die teilweise, habe es leider am eigenen Leibe erfahren müssen

    Manni
    Hallo Manni,

    brauch bei Nichtverkauf nichts zu zahlen. Es fallen für mich auch keine Kosten beim Verkauf an!!!

    Manfred
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  6. #6
    Mil-Sub Avatar von jagdriver
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    RE: Makler Alleinauftrag

    Original von triamarc49
    Original von uhrenmaho
    Hallo zusammen,

    Brauch dringend Euren Rat.
    Habe einer Maklerin, die mir seriös erscheint, einen Alleinauftrag für 6 Monate für den Verkauf eines Hauses gegeben. Das war genau am 01.10.07. Passiert ist bis jetzt überhaupt nichts, keine einzige Anzeige in der Zeitung. Was soll ich davon halten, kommt man aus diesem Vertrag überhaupt vorher raus???

    LG Manfred
    --------------------------------------
    manche fahren auf diese Schiene ! ist nicht so ganz einfach das Nichtstun nachzuweisen, er muß ne 400.- Euro Tipse in sein Büro setzen die ein wenig telefoniert.schau mal was in einem Vertrag drin steht was du zahlen mußt bei Nichtverkauf ! % ? davon leben die teilweise, habe es leider am eigenen Leibe erfahren müssen

    Manni

    Hallo Manni,

    die Maklerprovision ist ein reines Erfolgshonorar!

    In keinem Vertrag eines Verbandsmaklers (IVD) wirst du irgendein
    Passus finden, das er ein Honorar im Nichterfolgsfalle bekommt.

    Lediglich ein sog. "Aufwendungsersatz" wenn du als Verkäufer
    gegen deine Pflichten verstößt exisitiert.

    Gruß
    Robby
    "Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"

  7. #7
    GMT-Master
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    Blöde Situation!

    Ich glaube nicht, dass Du aus dem Vertrag rauskommst.

    Häufig versuchen Käufer/Verkäufer (im Falle eines Verkaufes) auf irgendeine Art und Weise die Maklerprovision zu umgehen.

    Ist ja auch nachvollziehbar: Dem Käufer ist das Haus z. B. zu teuer (inklusive Maklerprovision). Er versucht daher alles, um den Preis zu drücken. Der Verkäufer hat Angst, dass der Käufer aufgrund des zu hohen Gesamtpreises (inkl. Provision) abspringt und hilft dabei mit.

    Damit dies nicht möglich ist, wird Dein Vertrag absolut wasserdicht sein, so dass Du nicht vorzeitig aus dem Vertrag kommst, ohne dass bei einem Verkauf des Hauses die Maklerprovsion fällig wird.
    Grüße Thomas


  8. #8
    Mil-Sub Avatar von jagdriver
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    Also gut:

    Du darfst als Auftraggeber natürlich keinen weiteren Makler
    einschalten - das ist ja Sinn des Vertrages!
    Höherwertige Immobilien bzw. guteingeführte Immobilienmakler
    arbeiten ausschließlich im Alleinauftrag.

    Du kannst dein Haus allerdings jederzeit PRIVAT verkaufen.

    So und nun mal tacheles - Auszug aus Maklervertrag IVD:

    Der Makler verpflichtet sich,

    a) diesen Makler.-Allein-Auftrag fachgerecht, nachhaltig und unter
    Ausnutzung aller sich ergebenden Abschlußchancen zu bearbeiten.
    b) den Auftraggeber über die Durchsetzbarkeit seiner Preisforderungen
    und sonstigen Angebotsbedingungen nach bestem Wissen und Gewissen aufzuklären.


    Vorzeitige Kündigung durch den Auftraggeber:

    Der Auftraggeber kann den Auftrag vorzeitig widerrufen, wenn der Makler
    nach vorheriger schriftlicher Abmahnung gegen seine Tätigkeitspflicht
    verstoßen hat.

    Gutacher: Auch öffentlich vereidigte Gutachter schießen derweilen
    häufig weit über das Ziel hinaus!

    Allgemeiner Spruch unter Profis - "Schätzer sind Schwätzer".

    Gruß
    Robby
    "Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"

  9. #9
    Mil-Sub Avatar von jagdriver
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    RE: Makler Alleinauftrag

    Original von uhrenmaho
    Original von triamarc49
    Original von uhrenmaho
    Hallo zusammen,

    Brauch dringend Euren Rat.
    Habe einer Maklerin, die mir seriös erscheint, einen Alleinauftrag für 6 Monate für den Verkauf eines Hauses gegeben. Das war genau am 01.10.07. Passiert ist bis jetzt überhaupt nichts, keine einzige Anzeige in der Zeitung. Was soll ich davon halten, kommt man aus diesem Vertrag überhaupt vorher raus???

    LG Manfred
    --------------------------------------
    manche fahren auf diese Schiene ! ist nicht so ganz einfach das Nichtstun nachzuweisen, er muß ne 400.- Euro Tipse in sein Büro setzen die ein wenig telefoniert.schau mal was in einem Vertrag drin steht was du zahlen mußt bei Nichtverkauf ! % ? davon leben die teilweise, habe es leider am eigenen Leibe erfahren müssen

    Manni
    Hallo Manni,

    brauch bei Nichtverkauf nichts zu zahlen. Es fallen für mich auch keine Kosten beim Verkauf an!!!

    Manfred
    Hallo Manfred,

    auch wenn du keine Rechnung von der Maklerin
    bekommst - die Maklercourtage zahlt immer
    der Verkäufer!

    Gruß
    Robby
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  10. #10
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    Original von jagdriver
    Also gut:

    Du darfst als Auftraggeber natürlich keinen weiteren Makler
    einschalten - das ist ja Sinn des Vertrages!
    Höherwertige Immobilien bzw. guteingeführte Immobilienmakler
    arbeiten ausschließlich im Alleinauftrag.

    Du kannst dein Haus allerdings jederzeit PRIVAT verkaufen.

    So und nun mal tacheles - Auszug aus Maklervertrag IVD:

    Der Makler verpflichtet sich,

    a) diesen Makler.-Allein-Auftrag fachgerecht, nachhaltig und unter
    Ausnutzung aller sich ergebenden Abschlußchancen zu bearbeiten.
    b) den Auftraggeber über die Durchsetzbarkeit seiner Preisforderungen
    und sonstigen Angebotsbedingungen nach bestem Wissen und Gewissen aufzuklären.


    Vorzeitige Kündigung durch den Auftraggeber:

    Der Auftraggeber kann den Auftrag vorzeitig widerrufen, wenn der Makler
    nach vorheriger schriftlicher Abmahnung gegen seine Tätigkeitspflicht
    verstoßen hat.

    Gutacher: Auch öffentlich vereidigte Gutachter schießen derweilen
    häufig weit über das Ziel hinaus!

    Allgemeiner Spruch unter Profis - "Schätzer sind Schwätzer".

    Gruß
    Robby
    Robby, bist Du sicher, dass ich das Haus mit Alleinauftrag trotzdem privat verkaufen kann (siehe Alleinauftrag)

    Manfred

    [/URL][/IMG]
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  11. #11
    Präsidente
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    RE: Makler Alleinauftrag

    Original von jagdriver
    Original von uhrenmaho
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    Original von uhrenmaho
    Hallo zusammen,

    Brauch dringend Euren Rat.
    Habe einer Maklerin, die mir seriös erscheint, einen Alleinauftrag für 6 Monate für den Verkauf eines Hauses gegeben. Das war genau am 01.10.07. Passiert ist bis jetzt überhaupt nichts, keine einzige Anzeige in der Zeitung. Was soll ich davon halten, kommt man aus diesem Vertrag überhaupt vorher raus???

    LG Manfred
    --------------------------------------
    manche fahren auf diese Schiene ! ist nicht so ganz einfach das Nichtstun nachzuweisen, er muß ne 400.- Euro Tipse in sein Büro setzen die ein wenig telefoniert.schau mal was in einem Vertrag drin steht was du zahlen mußt bei Nichtverkauf ! % ? davon leben die teilweise, habe es leider am eigenen Leibe erfahren müssen

    Manni
    Hallo Manni,

    brauch bei Nichtverkauf nichts zu zahlen. Es fallen für mich auch keine Kosten beim Verkauf an!!!

    Manfred
    Hallo Manfred,

    auch wenn du keine Rechnung von der Maklerin
    bekommst - die Maklercourtage zahlt immer
    der Verkäufer!

    Gruß
    Robby
    Nicht der Käufer

  12. #12
    GMT-Master
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    natürlich kommst Du nicht raus - dann würde ja keiner Maklergebühren zahlen - siehe mein Eintrag oben.
    Grüße Thomas


  13. #13
    Day-Date Avatar von triamarc49
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    RE: Makler Alleinauftrag

    Original von jagdriver
    Original von triamarc49
    Original von uhrenmaho
    Hallo zusammen,

    Brauch dringend Euren Rat.
    Habe einer Maklerin, die mir seriös erscheint, einen Alleinauftrag für 6 Monate für den Verkauf eines Hauses gegeben. Das war genau am 01.10.07. Passiert ist bis jetzt überhaupt nichts, keine einzige Anzeige in der Zeitung. Was soll ich davon halten, kommt man aus diesem Vertrag überhaupt vorher raus???

    LG Manfred
    --------------------------------------
    manche fahren auf diese Schiene ! ist nicht so ganz einfach das Nichtstun nachzuweisen, er muß ne 400.- Euro Tipse in sein Büro setzen die ein wenig telefoniert.schau mal was in einem Vertrag drin steht was du zahlen mußt bei Nichtverkauf ! % ? davon leben die teilweise, habe es leider am eigenen Leibe erfahren müssen

    Manni

    Hallo Manni,

    die Maklerprovision ist ein reines Erfolgshonorar!

    In keinem Vertrag eines Verbandsmaklers (IVD) wirst du irgendein
    Passus finden, das er ein Honorar im Nichterfolgsfalle bekommt.

    Lediglich ein sog. "Aufwendungsersatz" wenn du als Verkäufer
    gegen deine Pflichten verstößt exisitiert.

    Gruß
    Robby
    --------------------------------------------
    Robby ich glaube das waren 0,33 % Bearbeitungsgebühren vom Gesamtwert
    macht bei 750 K auch einen kleinen Betrag aus, für wirklich völliges Nichtstun. Robby es ist schon 25 Jahre her, kann sein das es jetzt andere Gesetze gibt, aber glaube mir, ich mußte bluten

    Manni
    http://i55.tinypic.com/29cm2hc.jpg
    http://i53.tinypic.com/adokk4.jpg
    wovon haben Männer eigentlich vor 1963 geträumt?

  14. #14
    Mil-Sub Avatar von jagdriver
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    Manfred,

    du kannst immer privat verkaufen.
    Du bist der Eigentümer und somit immer Herr des Geschehens.

    Eine Klausel um das zu unterbinden - der sog. "qualifizierte Makler-
    Allein-Auftrag" muß einen handschriftlichen Zusatz haben um
    auch das zu unterbinden.

    Derartiges wird normalerweise nur bei sehr hochwertigen
    Immobilien (Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen, Gewerbeobjekte)
    fixiert!

    Deine Maklerin hat eine Floskel verwendet die vor keinem
    Gericht bestand hat und ganz nebenbei ist sie keine Verbandsmaklerin!

    Und noch was: ein Okal-Fertighaus ist natürlich nicht unbedingt
    der Renner am Immobilienmarkt wenn der Preis nicht günstig ist
    oder die Immobilie in einer stark nachgefragten Lage liegt.

    Du kannst mich auch gerne per PN kontaktieren.

    Gruß
    Robby
    "Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"

  15. #15
    Gesperrter User
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    Naja, eine Zeitungsanzeige zieht auch nicht unbedingt Käufer an und was zu oft inseriert wird lässt sich nur schwer verkaufen. Portale sind - nebst eigener Karteikarte - schon ein guter Weg und erreichen mehr Leser. Im Interesse des Maklers ist immer ein möglichst geringer Preis des Hauses, dann ist die Hütte schneller weg.

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