--------------------------------------------Original von jagdriver
Original von triamarc49
--------------------------------------Original von uhrenmaho
Hallo zusammen,
Brauch dringend Euren Rat.
Habe einer Maklerin, die mir seriös erscheint, einen Alleinauftrag für 6 Monate für den Verkauf eines Hauses gegeben. Das war genau am 01.10.07. Passiert ist bis jetzt überhaupt nichts, keine einzige Anzeige in der Zeitung. Was soll ich davon halten, kommt man aus diesem Vertrag überhaupt vorher raus???
LG Manfred
manche fahren auf diese Schiene ! ist nicht so ganz einfach das Nichtstun nachzuweisen, er muß ne 400.- Euro Tipse in sein Büro setzen die ein wenig telefoniert.schau mal was in einem Vertrag drin steht was du zahlen mußt bei Nichtverkauf ! % ? davon leben die teilweise, habe es leider am eigenen Leibe erfahren müssen
Manni
Hallo Manni,
die Maklerprovision ist ein reines Erfolgshonorar!
In keinem Vertrag eines Verbandsmaklers (IVD) wirst du irgendein
Passus finden, das er ein Honorar im Nichterfolgsfalle bekommt.
Lediglich ein sog. "Aufwendungsersatz" wenn du als Verkäufer
gegen deine Pflichten verstößt exisitiert.
Gruß
Robby
Robby ich glaube das waren 0,33 % Bearbeitungsgebühren vom Gesamtwert
macht bei 750 K auch einen kleinen Betrag aus, für wirklich völliges Nichtstun. Robby es ist schon 25 Jahre her, kann sein das es jetzt andere Gesetze gibt, aber glaube mir, ich mußte bluten
Manni
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Thema: Makler Alleinauftrag
Baum-Darstellung
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27.10.2007, 17:57 #13
RE: Makler Alleinauftrag
http://i55.tinypic.com/29cm2hc.jpg
http://i53.tinypic.com/adokk4.jpg
wovon haben Männer eigentlich vor 1963 geträumt?
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Habe einer Maklerin, die mir seriös erscheint, einen Alleinauftrag für 6 Monate für den Verkauf eines Hauses gegeben. Das war genau am 01.10.07. Passiert ist bis jetzt überhaupt nichts, keine einzige Anzeige in der Zeitung. Was soll ich davon halten, kommt man aus diesem Vertrag überhaupt vorher raus???
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