Original von jagdriver
Also gut:

Du darfst als Auftraggeber natürlich keinen weiteren Makler
einschalten - das ist ja Sinn des Vertrages!
Höherwertige Immobilien bzw. guteingeführte Immobilienmakler
arbeiten ausschließlich im Alleinauftrag.

Du kannst dein Haus allerdings jederzeit PRIVAT verkaufen.

So und nun mal tacheles - Auszug aus Maklervertrag IVD:

Der Makler verpflichtet sich,

a) diesen Makler.-Allein-Auftrag fachgerecht, nachhaltig und unter
Ausnutzung aller sich ergebenden Abschlußchancen zu bearbeiten.
b) den Auftraggeber über die Durchsetzbarkeit seiner Preisforderungen
und sonstigen Angebotsbedingungen nach bestem Wissen und Gewissen aufzuklären.


Vorzeitige Kündigung durch den Auftraggeber:

Der Auftraggeber kann den Auftrag vorzeitig widerrufen, wenn der Makler
nach vorheriger schriftlicher Abmahnung gegen seine Tätigkeitspflicht
verstoßen hat.

Gutacher: Auch öffentlich vereidigte Gutachter schießen derweilen
häufig weit über das Ziel hinaus!

Allgemeiner Spruch unter Profis - "Schätzer sind Schwätzer".

Gruß
Robby
Robby, bist Du sicher, dass ich das Haus mit Alleinauftrag trotzdem privat verkaufen kann (siehe Alleinauftrag)

Manfred

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