Original von jagdriver
Hallo Manfred,

1) Immobilien werden heutzutage fast ausschließlich im Internet
verkauft.

Frage deine Maklerin bei welchen Börsen sie dein Haus angeboten
hat. (Immonet; Immowelt; Immoscout).

2) Die Homepage der Maklerin.

3). Makler-Allein-Auftrag: Der Maklerverpflichtet sich für den
Auftraggeber tätig zu werden!

4) Lass dir ein Expose überreichen.

5)Keine Aktivität seitens der Maklerin - Abmahnung mit Fristsetzung,
passiert immer noch nichts, fristlose Kündigung!

6) Objekt wurde von der Maklerin zu teuer "eingekauft" und
versucht durch abwarten dich unter "preislichen Druck" zu setzen.
Ist der Verkaufspreis realistisch? Oder hast du die Maklerin
genommen, die dir den Höchstpreis in Aussicht gestellt hat?

Gruß
Robby
Hallo Robby,

zu 1.) sie wollte zuerst Ihre Kunden anschreiben (kann ich nicht kontrollieren) und heute zum ersten Mal in die Zeitung->nicht passiert

zu 2.) Nicht bekannt

zu 3.) normaler Autrag ohne Aussage über Anzeigen, nur über den Verkauf des Hauses

zu 4.) Exposé noch nicht angefordert, werde ich aber machen

zu 5.) Kann man einen Alleinauftrag überhaupt kündigen. Ich meine irgendwo ein Urteil gelesen zu haben, dass der Verkäufer durch den Alleinauftrag übervorteilt wird und einen zweiten Makler einschalten darf.

zu 6.) Kaufpreis nach öffentl. vereid. Gutachter (Ehefrau ist die Maklerin)

Muss noch erwähnen, dass das Haus über 600 Km entfernt ist und mir dadurch hier natürlich die Hände gebunden sind.

Manfred